Dritter Förderaufruf der ESF-Sozialpartnerrichtlinie "Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten: weiter bilden und Gleichstellung fördern"

Datum
22.06.2023

Die ersten Projekte der Sozialpartnerrichtlinie "Wandel der Arbeit" sind zum 01.04.2023 gestartet. Der dritte Förderaufruf wird voraussichtlich im August 2023 veröffentlicht. Während des Förderaufrufs können Interessenbekundungen über das Förderportal Z-EU-S in vier Handlungsfeldern eingereicht werden.

Die Arbeitswelt steht mit dem demografischen, digitalen und ökologischen Wandel mitten in Veränderungen, die sich auf nahezu alle Branchen auswirken. In den Themen Gleichstellung der Geschlechter, Vielfalt und Teilhabe aller gibt es nach wie vor starken Handlungsbedarf. Passgenaue Qualifizierungen stellen einen wichtigen Ansatz zur Vermittlung der erforderlichen Fähigkeiten auf der Beschäftigtenseite. In diesem Kontext bedarf es des Aufbaus nachhaltiger und Teilhabe fördernder Personal- und Weiterbildungsstrukturen in Unternehmen.

Hier setzt die neue ESF-Sozialpartnerrichtlinie "Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten: weiter bilden und Gleichstellung fördern" an. Die Richtlinie ist eine gemeinsame Initiative des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände und des Deutschen Gewerkschaftsbundes und wird in enger Abstimmung mit den Partnern entwickelt und umgesetzt. Sie ist das Nachfolgeprogramm des ESF-Programms "Fachkräfte sichern: weiter bilden und Gleichstellung fördern" aus der ESF-Förderperiode 2014-2020. Sie wird über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) von der Europäischen Union und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Programmwebsite sowie auf dem ESF-Webportal.

Hier gelangen Sie zur Förderrichtlinie.

Auszug aus dem ESF-Newsletter