Die Bildungsprämie – Förderung der berufsbezogenen Weiterbildung

Datum
17.07.2015

Der Weiterbildung kommt eine Schlüsselrolle im Prozess des lebenslangen Lernens zu. Mit dem Bundesprogramm Bildungsprämie unterstützt das Bundesbildungsministerium seit 2008 Erwerbstätige, die durch Weiterbildung ihre Chancen im Beruf verbessern möchten – vor allem diejenigen, die aufgrund ihres Einkommens die Kosten einer Weiterbildung nicht ohne weiteres tragen können.

Bildungsprämie StS Gruppenfoto

Bildquelle: VHS Düren

Einen Bildungsprämiengutschein können an Weiterbildung Interessierte erhalten, die das 25. Lebensjahr vollendet haben und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 20.000 beziehungsweise 40.000 Euro nicht übersteigt. Die Weiterbildungsmaßnahme muss einem beruflichen Ziel dienen.

Mit dem Gutschein wird die Hälfte der Veranstaltungsgebühr für Maßnahmen, die maximal 1.000 Euro kosten, übernommen. Der Gutschein wird durch eine Bildungsprämienberatungsstelle ausgegeben. Dort klären geschulte Beraterinnen und Berater die individuellen Voraussetzungen der Interessierten und beraten bei der Wahl einer geeigneten Weiterbildung.

Die Förderung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) wird bereits seit dem 01.07.2014 in der neuen ESF-Förderperiode unter leicht geänderten Konditionen fortgesetzt.
Weitere Informationen, eine Übersicht über die Bildungsprämienberatungsstellen und einen Vorab-Check für Interessierte bietet die Internetseite www.bildungspraemie.info.

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