Start des neuen ESF-Bundesprogramms "ESF-Integrationsrichtlinie Bund"

Datum
17.07.2015

Im Juni habe ich das Vivantes Humboldt-Klinikum in Berlin besucht. Dort habe ich eindrucksvoll gesehen, wie junge Einwanderinnen und Einwanderer wichtige Arbeit leisten und sich hochmotiviert und mit Freude um die Patientinnen und Patienten kümmern. Es ist wichtig, ihre Bereitschaft zur Integration in Arbeit und Gesellschaft zu unterstützen. Zum Beispiel mit einer Berufsausbildung, die den jungen Leuten eine Perspektive und unserem Land die Fachkräfte gibt, die es für eine gute Zukunft dringend braucht.

Die ESF-Integrationsrichtlinie Bund ermöglicht den Start von 115 Projekten, die junge Menschen im Alter zwischen 18 und 35 Jahren auf dem Weg in Arbeit oder Ausbildung unterstützen – darunter auch viele Asylbewerberinnen, Asylbewerber und Flüchtlinge. Betriebe, Behörden, Jobcenter, Agenturen für Arbeit – alle ziehen in Kooperationsverbünden an einem Strang, um diese Menschen in Ausbildung und Arbeit zu bringen und auch dauerhaft zu halten.

Das ESF-Bundesprogramm setzt und unterstützt dabei drei Schwerpunkte:

  • Mit "Integration statt Ausgrenzung" (IsA) helfen wir bei der Integration in Arbeit und Gesellschaft.
  • Mit "Integration durch Austausch" (IdA) fördern wir Mobilität über Grenzen hinweg.
  • Und nicht zuletzt setzen wir uns gezielt für die "Integration von Asylbewerberinnen, Asylbewerbern und Flüchtlingen" (IvAF) ein.

Mit dem letzten Schwerpunkt unterstützen wir die Agenturen für Arbeit und Jobcenter, die für die Beratung und Vermittlung von Asylbewerberinnen und Asylbewerber, Geduldeten und Inhabern humanitärer Aufenthaltstitel in den Arbeitsmarkt zuständig sind. Wichtig ist auch, dass wir die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in öffentlichen Einrichtungen mit Hilfe der IvAF-Projektverbünde und dem ebenfalls vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales finanzierten Förderprogramm "Integration durch Qualifizierung (IQ)" über den Umgang mit Flüchtlingen und deren besondere Lebenslage und Situation ebenso schulen wie über arbeitsrechtliche Möglichkeiten in der Integrationsarbeit.

Insgesamt sind wir gut aufgestellt. Die Hilfen für Asylsuchende, Geduldete und Inhaberinnen und Inhaber humanitärer Aufenthaltstitel zur Aufnahme einer Beschäftigung wurden in den letzten Jahren kontinuierlich verbessert. Dafür wurde zum einen im Jahr 2012 das ESF-geförderte Programm zur berufsbezogenen Sprachförderung für Menschen mit Migrationshintergrund (ESF-BAMF-Programm) mit dem ESF-Bleiberechtsprogramm kombiniert. Zum anderen geben wir mit dem ESF-Bundesprogramm "Kofinanzierung der Berufseinstiegsbegleitung" jungen Geduldeten die Chance, einen Schulabschluss zu erlangen. Außerdem bieten wir allen mit einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation – also auch Asylsuchenden, Geduldeten und Inhabern von humanitären Aufenthaltstiteln – im Förderprogramm IQ eine Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung und dann auch entsprechende Anpassungsqualifizierungen an.

Es bewegt sich also vieles, und das muss auch so sein. Wer bei uns Schutz vor Not, Bürgerkrieg oder Verfolgung sucht, dem wollen wir hier die Möglichkeit geben, sich ein neues Leben aufzubauen. Wenn wir das schaffen – und das können wir, dann werden wir in den Flüchtlingen, Einwanderinnen und Einwanderern auch die Potenziale erkennen, die wir zur Fachkräftesicherung in Deutschland brauchen. Die hohe Vermittlungsquote des ESF-Bundesprogramms von 54 Prozent in der Förderperiode 2007 bis 2013 belegt die Leistungs- und Integrationsbereitschaft vieler Flüchtlinge.

Eines ist für mich auf jeden Fall ganz klar: Jungen Menschen, die hier eine Ausbildung machen, müssen wir Bleiberecht geben – auch über die Ausbildung hinaus, damit der Einstieg in den Beruf gelingen kann. Das gilt nicht nur für die sehr engagierten jungen Auszubildenden, die ich bei Vivantes kennengelernt habe.