Integrationskurs mit Kind Plus: Perspektive durch Qualifizierung

Mit dem ESF Plus-Programm "Integrationskurs mit Kind Plus: Perspektive durch Qualifizierung" haben das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) die integrationskursbegleitende Kinderbeaufsichtigung weiterentwickelt.

Im Rahmen des ESF Plus-Programms können Projekte während eines Integrationskurses eine zum Regelsystem der Kindertagesbetreuung subsidiäre Kinderbeaufsichtigung anbieten, um Eltern die Teilnahme an einem Integrationskurs zu ermöglichen und damit deren Integration zu befördern, wenn keine reguläre Kindertagesbetreuung genutzt werden kann und die zu beaufsichtigenden Kinder noch nicht schulpflichtig sind.

Dieses Brückenangebot bereitet den Übergang der Kinder und der Familien in ein reguläres Angebot der Kindertagesbetreuung im frühkindlichen Bildungssystem vor. Insbesondere können über diese Angebote interessierte Personen (z.B. Absolvent*innen der Integrationskurse) gewonnen werden, die sich bezuschusst durch das Programm entsprechend den jeweils geltenden landesrechtlichen Regelungen für eine Tätigkeit in der Kindertagespflege qualifizieren.

Darüber hinaus werden verpflichtende Fortbildungen als Selbstlernangebote zur Verfügung gestellt, die zum einen pädagogisch unqualifizierten Personen Grundkenntnisse vermitteln und zum anderen auf die besonderen Anforderungen der integrationskursbegleitenden Kinderbeaufsichtigung (Umgang mit Kindern mit Fluchterfahrung, Sprachenvielfalt, etc.) eingehen. Durch das Programm werden die Grundlagen für eine spätere Tätigkeit im Bereich der Kindertagespflege geschaffen und somit potentielle Fachkräfte gewonnen.

"Integrationskurs mit Kind Plus: Perspektive durch Qualifizierung" ist das Nachfolgeprogramm des Bundesprogramms "Integrationskurs mit Kind: Bausteine für die Zukunft".

Programmsteckbrief:

Zielgruppe
  • Arbeitnehmer*innen
  • Personen mit Migrationshintergrund

Personen, die im Rahmen einer integrationskursbegleitenden Kinderbeaufsichtigung sozial-versicherungspflichtig beschäftigt sind

Laufzeit

04.12.2023 - 31.12.2026

Verantwortlich
  • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Förderschwerpunkt

3: Investitionen in allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen

Antragstellung als Projekt möglich?
  • Nein

Antragsfrist für Vorhaben im Zielgebiet der Übergangsregionen war der 27.03.2024.

Antragsberechtigte für Projektförderung

Kursträger, die zur Durchführung von Integrationskursen gemäß §§ 18 ff. IntV zugelassen sind

Zusatzinformationen

Kontakt

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Tobias Wandrei
Jane Weidner
Referat 514
Glinkastraße 24
10117 Berlin

Kontakt

Servicestelle Integrationskurs mit Kind Plus

  • Tel.: 030 544 533 712

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