- ESI-Fonds - Europäische Struktur- und Investitionsfonds
- EUROPA 2020-Strategie
- Europäische Kommission
- Europäische Säule sozialer Rechte
- Europäische Territoriale Zusammenarbeit (ETZ)
- Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE)
- Europäischer Struktur- und Investitionsfonds (ESIF)
- Europäisches Semester
- Evaluation
Europäisches Semester
Das Europäische Semester ist ein Jahreszyklus zur Koordinierung der Wirtschafts- und Haushaltspolitik, durch welche die EU-Kommission die nationalen Wirtschafts- und Strukturreformprogramme der Mitgliedstaaten überprüft.
Das Europäische Semester wurde 2010 eingeführt, damit die EU-Länder ihre Wirtschafts- und Haushaltspolitik ganzjährig koordinieren und wirtschaftlichen Herausforderungen, die die gesamte EU betreffen, gemeinsam begegnen können. Jedes Jahr analysiert die EU-Kommission eingehend die geplanten haushaltspolitischen, makroökonomischen und strukturellen Reformen der Mitgliedstaaten. Sie gibt den EU-Ländern daraufhin länderspezifische Empfehlungen für die kommenden 12 bis 18 Monate. Die Regierungen der EU-Länder entscheiden selbst, welche Maßnahmen sie zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen treffen.
Zudem überwacht das Europäische Semester die Fortschritte der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Ziele des Aktionsplans zur Europäischen Säule Sozialer Rechte.
Der Ablauf ist wie folgt:
- Im Spätherbst veröffentlicht die Europäische Kommission ihren Jahreswachstumsbericht, der die allgemeinen wirtschaftlichen Prioritäten der EU für das kommende Jahr skizziert.
- Der Jahreswachstumsbericht wird von den anderen Institutionen erörtert und ist in die Beratungen bis zur Frühjahrstagung des Europäischen Rates eingebunden.
- Im Februar veröffentlicht die Kommission Länderberichte über die allgemeinen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklungen in allen EU-Ländern. Einige Länder werden eingehenden Überprüfungen unterzogen.
- Im April stellen die EU-Staaten nationale Programme vor. Auf Grundlage einer umfassenden Bewertung der wirtschaftlichen Lage in jedem Staat gibt die Kommission daraufhin länderspezifische Empfehlungen bekannt.
- Diese Empfehlungen werden im Rat diskutiert und auf der Tagung des Europäischen Rates im Juni bestätigt, bevor sie schließlich durch die einzelstaatlichen Finanzminister angenommen werden.
- Die EU-Staaten sollen die Empfehlungen in ihrer Haushalts- und Gesamtplanung für das Folgejahr widerspiegeln und in den kommenden 12 Monaten umsetzen.