Additionalität

Das Prinzip der Additionalität besagt, dass Finanzmittel der EU-Strukturfonds nur unter der Voraussetzung bereitgestellt werden, dass hierdurch keine öffentlichen Strukturausgaben eines Staates ersetzt werden ("Zusätzlichkeit der Mittel"). Dies bedeutet, dass ESF-Mittel nur zusätzlich zu den nationalen Pflichtaufgaben eingesetzt werden dürfen. Leistungsansprüche gegenüber dem Bund, dem Land oder der Kommune dürfen nicht aus ESF-Mitteln ersetzt werden.