Aktionsplan zur Europäischen Säule sozialer Rechte

Im Jahr 2021 hat die EU-Kommission einen Aktionsplan zur weiteren Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte vorgelegt. Dieser schlägt zur Förderung der sozialen Aufwärtskonvergenz drei neue sozial- und beschäftigungspolitische Kernziele für die Zeit bis 2030 vor. Bis 2030

  • sollen mindestens 78 Prozent der Bevölkerung im Alter von 20 bis 64 Jahren erwerbstätig sein (Beschäftigungsziel),
  • sollen mindestens 60 Prozent aller Erwachsenen im Alter von 25 bis 64 Jahren jedes Jahr an einer Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen (Weiterbildungsziel),
  • soll die Zahl der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen um mindestens 15 Millionen verringert werden, darunter mindestens 5 Millionen Kinder (Ziel zur Armutsreduzierung).

Die Bundesregierung hat folgende nationale Ziele festgelegt:

  • Steigerung der Erwerbstätigenquote auf 83 Prozent,
  • Steigerung der Weiterbildungsbeteiligung auf 65 Prozent,
  • Reduzierung der Personen in Haushalten mit sehr niedriger Erwerbsintensität um 1,2 Millionen Personen (davon 300.000 Kinder)