2. Förderaufruf "Wandel der Arbeit"
- Datum
- 23.01.2023
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Förderrichtlinie zum ESF Plus-Programm "Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten: weiter bilden und Gleichstellung fördern (ESF-Sozialpartnerrichtlinie)" am 15. Juni 2022 veröffentlicht.
Der 2. Aufruf zur Interessenbekundung läuft vom 23. Januar 2023 bis zum 17. März 2023 (15 Uhr).
Antragsberechtigt sind Tarifparteien und Sozialpartner, sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts und rechtsfähige Personengesellschaften mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland. Es können auch öffentliche Unternehmen gefördert werden. Die öffentliche Verwaltung kann jedoch nicht von der Richtlinie begünstigt werden. Natürliche Personen können keine Zuwendungen beantragen.
Am 07.03.2023 bietet die ESF-Regiestelle für Projektträger von 13 Uhr bis 14 Uhr eine offene Sprechstunde (Anmeldung erforderlich!) an.
Weitere Informationen zum Programm Wandel der Arbeit finden Sie hier.