Förderaufruf "Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier - BIWAQ"

Datum
30.01.2023

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bau hat die Förderrichtlinie BIWAQ V zum ESF Plus-Programm "Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier - BIWAQ" im Januar 2023 auf www.biwaq.de veröffentlicht. Der Aufruf zur Interessenbekundung läuft vom 10. Februar 2023 bis zum 20. März 2023 (12 Uhr MESZ).

Die Interessenbekundungen sind ab dem 10.02.2023 bis spätestens zum 20.03.2023 (12:00 Uhr MESZ) über das Onlinesystem Z-EU-S einzureichen (https://foerderportal-zeus.de). Weitere Angaben entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie.

Antragsberechtigt für das ESF Plus-Förderprogramm des Bundes BIWAQ V sind Kommunen mit aktiven oder ehemaligen Fördergebieten des seit 2020 bestehenden Städtebauförderungsprogramms „Sozialer Zusammenhalt“ sowie ausgelaufenen Fördergebieten des ehemaligen Programms „Soziale Stadt“. Möglich ist die sozialräumliche Verbindung mit einer ehemaligen Gebietskulisse, wenn die Gesamtmaßnahme bereits beendet, aber die Bedarfslage für BIWAQ weiterhin vorhanden ist.

Die Auswahl der Projekte erfolgt über ein zweistufiges Verfahren und besteht aus dem Interessenbekundungs- und dem daran anschließenden Antragsverfahren. Das Interessenbekundungsverfahren (IB) beinhaltet dabei die maßgeblichen Angaben, zur Ausgestaltung und möglichen Umsetzung des Projekts mit den zugehörigen Einzelprojekten. Sofern nach erfolgreicher Interessenbekundung zu einer Antragstellung aufgerufen wird, können diese Angaben direkt in das Antragsverfahren übernommen werden.

Weitere Informationen zum Programm BIWAQ erhalten Sie hier.