Neue Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema "Gestaltung der Arbeit in europäischen Kollaborationsnetzwerken (EuKoNet)" im Rahmen des ESF Plus-Programms "Zukunft der Arbeit"

Datum
27.03.2023

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat die Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema "Gestaltung der Arbeit in europäischen Kollaborationsnetzwerken (EuKoNet)" im Rahmen des ESF Plus-Programms "Zukunft der Arbeit" als Teil des Fachprogramms "Zukunft der Wertschöpfung – Forschung zu Produktion, Dienstleistung und Arbeit" am 27. März 2023 veröffentlicht. Projektskizzen können bis spätestens zum 01. August 2023 in elektronischer Form über "easy-Online" eingereicht werden.

Mit dieser Fördermaßnahme verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung das Ziel, die Herausforderungen einer dynamischen Arbeitswelt anhand konkreter Anwendungsfälle in europäischen Kollaborationsnetzwerken auf arbeitswissenschaftlicher Ebene näher zu untersuchen. Daraus sollen Lösungsansätze sowohl für teilnehmende Netzwerkparteien als auch für die Beschäftigten entwickelt werden.

Antragsberechtigt sind staatliche und nichtstaatliche Hochschulen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) bzw. einer sonstigen Einrichtung, die der Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung), in Deutschland verlangt. Ausgenommen von der Förderung sind Gebietskörperschaften.

Kammern, Innungen, Sozialpartnern und Verbänden kommt beim Transfer eine wichtige Rolle zu. Ihre Beteiligung als assoziierte (ungeförderte) Partner wird für den Ergebnistransfer ausdrücklich begrüßt.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Stufe ist eine Projektskizze einzureichen. In der ersten Verfahrensstufe ist dem beauftragten Projektträger bis spätestens 1. August 2023 eine zwischen den Partnern abgestimmte Projektskizze in elektronischer Form über das Internetportal „easy-Online“ einzureichen.

Weitere Informationen zum Programm "Zukunft der Arbeit" erhalten Sie hier.