Zweite Förderrichtlinie zum ESF Plus-Programm "Zukunft der Arbeit"

Datum
31.07.2023

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat die Richtlinie zur Förderung von Projekten im Programm "KMU-innovativ: Zukunft der Wertschöpfung" im Rahmen des Fachprogramms "Zukunft der Wertschöpfung - Forschung zu Produktion, Dienstleistung und Arbeit" sowie der Oktober-Stichtag zusätzlich im Rahmen des ESF Plus-Programms "Zukunft der Arbeit" am 26.07.2023 veröffentlicht. Projektskizzen für "Zukunft der Arbeit" können bis spätestens zum 15. Oktober 2023 eingereicht werden.

Mit dieser Fördermaßnahme verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung das Ziel, das Innovations- und Wettbewerbspotenzial kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) und mittelständischer Unternehmen in allen Bereichen und Formen der betrieblichen Wertschöpfung, zum Beispiel durch den Einsatz von Robotik in neuen Anwendungsbereichen zu stärken.

Gefördert werden risikoreiche vorwettbewerbliche und unternehmensgetriebene Forschungs-, Entwicklungs- und Transformationsvorhaben, die auf neuesten Forschungsergebnissen aufbauen, eine klare betriebliche und volkswirtschaftliche bzw. gesellschaftliche Verwertungsperspektive erkennen lassen und in ihrer Komplexität deutlich über unternehmensübliche Aktivitäten hinausgehen. Diese Forschungs- und Entwicklungsvorhaben müssen sich dem Programm "Zukunft der Wertschöpfung" zuordnen lassen sowie für die Positionierung der Unternehmen am Markt von wesentlicher Bedeutung sein. Im Zentrum der zu erarbeitenden Lösungen müssen Aspekte der unternehmerischen Wertschöpfung stehen.

Projektskizzen können jederzeit eingereicht werden. Bewertungsstichtage für Projektskizzen sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober.

ESF Plus-Programm "Zukunft der Arbeit"

Der Oktoberstichtag (15. Oktober) dieser Fördermaßnahme ist zusätzlich Bestandteil des ESF Plus-Programms "Zukunft der Arbeit" als Teil des Fachprogramms "Zukunft der Wertschöpfung - Forschung zu Produktion, Dienstleistung und Arbeit". Er ist daher Skizzen vorbehalten, deren inhaltlicher Schwerpunkt überwiegend auf nicht-technischen Innovationen fokussiert. Zu diesem Stichtag eingereichte Skizzen müssen überwiegend Beiträge zu folgenden Fragestellungen liefern:

  • systemische und strukturelle Ansätze zur Entwicklung neuer Instrumente der Arbeitsorganisation oder -gestaltung
  • Auswirkungen auf die Organisationen, Beschäftigten und Wertschöpfung im Umfeld der Einführung neuer Technologien
  • neue Konzepte und Modelle einer lernförderlichen Arbeitsumgebung und Arbeitsorganisation
  • Unterstützung der Vermittlung erforderlicher Kompetenzen

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe ist dem beauftragten Projektträger bis spätestens zum jeweiligen Stichtag eine zwischen den Partnern abgestimmte Projektskizze in elektronischer Form über das Internetportal "PT-Outline" einzureichen. In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser*innen der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.

Weitere Informationen zum Aufruf erhalten Sie unter www.zukunft-der-wertschoepfung.de/kmu-innovativ.