Vierter Förderaufruf "rückenwind3"

Datum
22.01.2024

Der 4. Förderaufruf für das ESF Plus-Programm "rückenwind3 für Vielfalt, Wandel und Zukunftsfähigkeit in der Sozialwirtschaft" (kurz: rückenwind3) erfolgt vom 08. Januar 2024 bis zum 01. März 2024 (15:00 Uhr).

Das Partnerschaftsprogramm rückenwind3 wird in enger Kooperation des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und der BAGFW in Vertretung der sechs Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege umgesetzt, Das ESF Plus-Programm richtet sich an gemeinnützige Unternehmen der Sozialwirtschaft, die Ansätze und Konzepte zur Sicherung des Fachkräftebedarfs in sozialen Arbeitsfeldern entwickeln und erproben.

Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle gemeinnützigen Träger, die einem der sechs Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Deutschland angehören bzw. von diesen als Spitzenverbände vertreten werden, sowie sonstige gemeinnützige Träger der Freien Wohlfahrtspflege in Deutschland, die keinem der sechs Spitzenverbände angeschlossen sind.