Neue Förderrichtlinie "Integrationskurs mit Kind Plus: Perspektive durch Qualifizierung"

Datum
06.03.2024

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat die Förderrichtlinie zum ESF Plus-Programm "Integrationskurs mit Kind Plus: Perspektive durch Qualifizierung" am 04. Dezember 2023 auf www.esf.de veröffentlicht. Eine Antragstellung für Vorhaben im Zielgebiet der Übergangsregionen ist bis zum Ablauf des 27. März 2024 möglich. 

Mit dem ESF Plus-Programm "Integrationskurs mit Kind Plus" haben das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und das Bundesministerium des Innern und für Heimat die integrationskursbegleitende Kinderbeaufsichtigung weiterentwickelt.

Im Rahmen des neuen Förderprogramms können Projekte während eines Integrationskurses eine zum Regelsystem der Kindertagesbetreuung subsidiäre Kinderbeaufsichtigung anbieten, um Eltern die Teilnahme an einem Integrationskurs zu ermöglichen und damit deren Integration zu befördern, wenn keine reguläre Kindertagesbetreuung genutzt werden kann und die zu beaufsichtigenden Kinder noch nicht schulpflichtig sind.

Antragsberechtigt sind Kursträger, die zur Durchführung von Integrationskursen gemäß §§ 18 ff. IntV zugelassen sind.

Das Antragsverfahren startete am 07. Dezember 2023 nach dem Prioritätsprinzip. Aufgrund der hohen Nachfrage können im Rahmen des ESF Plus-Programms "Integrationskurs mit Kind Plus: Perspektive durch Qualifizierung" keine weiteren Förderanträge für das Zielgebiet der stärker entwickelten Regionen eingereicht werden. Eine Antragstellung über das Förderportal Z-EU-S (https://foerderportal-zeus.de) für Vorhaben im Zielgebiet der Übergangsregionen ist bis zum Ablauf des 27.03.2024 möglich. Aktuelle Informationen zum ESF Plus-Programm finden Sie unter www.fruehe-chancen.de/intmikiplus/aktuelles.