Aufruf zur Förderrichtlinie "Ganztag in Bildungskommunen"
- Datum
- 20.06.2024
Mit der Förderrichtlinie "Ganztag in Bildungskommunen - Kommunale Koordination für Ganztagsbildung" erweitert das Bundesministerium für Bildung und Forschung das bestehende ESF Plus-Programm "Bildungskommunen" um eine zusätzliche Programmlinie zur Förderung einer kommunalen Koordination des Ausbaus von Angeboten zur Gestaltung der Ganztagsbetreuung.
Eine Antragstellung ist fortlaufend möglich. Spätestes Projektende ist der 30. Juni 2029.
Die Förderung bezweckt den Aufbau kommunaler Koordinierungsstrukturen zur Bündelung der einschlägigen lokalen Kräfte mit dem Ziel eines gemeinschaftlichen Zusammenwirkens aller mit dem Ganztagsangebot befassten Bildungsakteure. Durch die Koordinierung der einschlägigen Akteure vor Ort soll der Ausbau der Angebote zur ganztägigen Bildung und Betreuung von Kindern im Grundschulalter optimiert werden.
Antragsberechtigt sind Kommunen als Träger von Schulen oder als öffentlicher Träger der Kinder- und Jugendhilfe, die folgende Voraussetzungen erfüllen sollen:
- Kreisfreie Städte
- Kreisangehörige Städte mit eigenem Jugendamt
- Kreise in Kooperation mit mindestens zwei kreisangehörigen Gemeinden
Die Antragstellung erfolgt grundsätzlich als Einzelvorhaben. Anträge werden im Einzelfall vor dem Hintergrund der konkreten Situation vor Ort geprüft.
Weitere Informationen zur Förderung erhalten Sie hier.