Europawahl in Deutschland

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Im kommenden Jahr sind die Bürger*innen der Europäischen Union aufgerufen, die Abgeordneten des Europäischen Parlaments zu wählen. Dann wird zum zehnten Mal seit 1979 das Europäische Parlament direkt gewählt.

Wer ist wahlberechtigt?
Alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind an diesem Tag zur Wahl berechtigt – sowie alle Staatsangehörigen der übrigen EU-Mitgliedsstaaten, die in Deutschland ihren Wohnsitz haben. Erstmals können auch Unionsbürger*innen wählen, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben. In Deutschland gibt es mehr als 66 Millionen Wahlberechtigte, EU-weit sind es rund 350 Millionen Wahlberechtigte.