Der erste Durchführungsbericht der ESF Förderperiode 2014 - 2020 ist von der Europäischen Kommission angenommen

Datum
31.08.2016

Das Operationelle Programm des Bundes für den ESF in Deutschland (ESF-Bundes-OP) in der Förderperiode 2014 - 2020 wurde am 21. Oktober 2014 von der Europäischen Kommission angenommen.

In dem über 200 Seiten starken Dokument ist die Gesamtstrategie des Bundes für die Umsetzung des Europäischen Sozialfonds in Deutschland beschrieben. Beispielsweise ist aufgeführt, wie viele Frauen und Männer Hilfen zum Berufseinstieg oder bei einer Unternehmensgründung bekommen sollen. Gleichzeitig ist die Höhe der Gelder in den sogenannten Zielgebieten, also grundsätzlich in den alten oder neuen Bundesländern, beziffert, die für die Integration von Menschen in Arbeit eingesetzt werden sollen.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ist als Verwaltungsbehörde für die Umsetzung des ESF-Bundes-OP verantwortlich. Um im Verlauf der Förderperiode einen Überblick über die Umsetzung der Vorgaben des ESF-Bundes-OP und die Ergebnisse der Förderung zu haben und um auf mögliche Abweichungen reagieren zu können, werden regelmäßig finanzielle Daten und anonymisierte Informationen der Projekte erhoben und ausgewertet.

Diese Informationen sind jährlich sehr detailliert in umfangreichen Durchführungsberichten zusammen zu fassen und der Europäischen Kommission zur inhaltlichen und finanziellen Prüfung vorzulegen. Im Vorhinein sind die Durchführungsberichte zunächst vom ESF-Begleitausschuss zu prüfen und zu genehmigen. Der ESF-Begleitausschuss ist ein Gremium aus Partnern, die an der Umsetzung des ESF mitwirken und die die ausgewogene Vertretung der Interessen der Verwaltung, der Sozialpartner und der Arbeitgeber und Beschäftigten im Blick behalten sollen.

Der erste Durchführungsbericht für die Startphase 2014 bis 2015 wurde von der Europäischen Kommission am 18.08.2016 angenommen. Damit wird der Verwaltungsbehörde und den an der Durchführung des Bundes-ESF beteiligten Stellen in Deutschland eine ordnungsgemäße Umsetzung bescheinigt. Mit dieser Annahmeerklärung ist nun auch der Weg für die ersten Mittelabrufe bei der Europäischen Kommission frei.

Der Durchführungsbericht wird auf der Website www.esf.de veröffentlicht. Um am ESF interessierten Personen, die jedoch nicht ganz so tief in die Fachmaterie einsteigen möchten, einen guten und schnellen Überblick geben zu können, wird ergänzend zu dem umfangreichen und formalen Durchführungsbericht auf der ESF-Website auch eine Bürgerinformation veröffentlicht.

Die wichtigsten Zahlen des Durchführungsberichts auf einen Blick:

In den ersten beiden Förderjahren konnten bereits knapp 87.000 Personen gefördert werden. Davon entfielen

  • 3,3 % auf den Förderschwerpunkt nachhaltige und hochwertige Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte,
  • 35,0 % auf die Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung und
  • 61,7 % auf die Investitionen in Bildung, Ausbildung und Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges Lernen.

Wesentliche Zielgruppen waren:

  • Frauen mit einem Anteil an allen Eintritten von 53,9 %,
  • Nichterwerbstätige mit einem Anteil von etwas mehr als der Hälfte der Teilnahmeeintritte (51,1 %), gut 30 % waren arbeitslos gemeldet,
  • Teilnehmende unter 25 Jahre (55 %) und ebenso viele mit einem geringen Bildungsstand
  • Personen mit Migrationshintergrund (rd. 30 %).