Impulse des Arbeitstreffens

Datum
21.02.2017

Am 12. und 13. Dezember 2016 haben sich in Berlin die Netzwerke aus der ESF-Integrationsrichtlinie Bund, Handlungsschwerpunkt "Integration von Asylbewerber/innen und Flüchtlingen (IvAF)" getroffen. Neben neuen Impulsen für die Projektarbeit nahmen die IvAF-Netzwerke Kooperationsideen mit nach Hause: Die Zusammenarbeit mit anderen Flüchtlingsinitiativen. Denn alle Initiativen verfolgen ein gemeinsames Ziel: Flüchtlinge in Arbeit bringen.

Viele Asylsuchende und Flüchtlinge würden gerne schnellstmöglich arbeiten. Welche Beschäftigungsmöglichkeiten gibt es für sie? Darüber informieren die deutschlandweit 41 IvAF-Netzwerke. Als lokale Brückenbauer beraten und begleiten sie Asylsuchende, Geduldete und Flüchtlinge mit einem zumindest nachrangigen Zugang zum Arbeitsmarkt auf ihrem Weg in Arbeit und Ausbildung. Jemand braucht zunächst einen berufsbezogenen Deutschkurs? Oder möchte ein Praktikum absolvieren? Die IvAF-Netzwerke vermitteln die Menschen, die zu ihnen kommen, ganz individuell weiter. Und das mit großem Erfolg: Aktuell werden bereits 25.000 Asylsuchende, Geduldete und Flüchtlinge durch die Netzwerke beraten und begleitet. Mit 60 % verfügt die Mehrheit der Teilnehmenden über eine Aufenthaltsgestattung, während 11 % einen Aufenthaltstitel und 10 % eine Duldung besitzen. Dank der gelungenen Netzwerkarbeit konnten nach 15monatiger Laufzeit bereits 4.300 Asylbewerber und Flüchtlinge in Arbeit und Ausbildung vermittelt werden. Zudem führten die IvAF-Netzwerke etwa im selben Zeitraum Schulungen für 9.000 Jobcenter-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch.

Gruppe von Männern am Tisch
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Intensiv diskutiert wurde das in Arbeit befindliche IvAF-Profilpapier, das zur Orientierung der Netzwerke dienen und den Arbeitsansatz von IvAF bestärken soll. Es gilt, die besonderen Stärken von IvAF herauszustellen: dazu zählen u.a. die fachliche Expertise der Netzwerke im Hinblick auf die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten, die individuelle Beratung der einzelnen Projektteilnehmenden, der enge Kontakt und Zugang zu den Flüchtlingen sowie die erfolgreiche Zusammenarbeit mit Jobcentern und Arbeitsagenturen.

Die mit dem im Juli 2016 in Kraft getretenen Integrationsgesetz verbundenen rechtlichen Änderungen stellte Michael Maier-Borst, Referatsleiter im Arbeitsstab der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, auf dem Arbeitstreffen vor. Zwar wurde der Arbeitsmarktzugang von Geflüchteten u.a. mit dem Entfallen der Vorrangprüfung und dem Entfallen des Leiharbeitsverbots erleichtert. Gleichzeitig aber betrifft Geduldete aus sicheren Herkunftsstaaten, deren Asylantrag nach dem 31.08.2015 abgelehnt wurde, nunmehr ein unbefristetes Erwerbstätigkeitsverbot.

Einen Überblick über die Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration im Regelsystem gab Dr. Anita Renusch von der Agentur für Arbeit Berlin Süd den IvAF-Netzwerken: Sie stellte die Wege in Arbeit und Ausbildung vor, die die Agentur für Arbeit erwachsenen und jugendlichen Flüchtlingen bietet. Dazu zählt u.a. die Maßnahme "Kommit", die Geflüchteten eine Weiterbildung während der Beschäftigung ermöglicht. Dies berücksichtigt den Wunsch vieler Flüchtlinge, möglichst schnell eigenes Geld zu verdienen; eröffnet ihnen aber auch die Möglichkeit, sich mit dem Ablegen einzelner Modulprüfungen bei den Handelskammern nach und nach weiterzubilden.

Die Kooperation der IvAF-Netzwerke mit anderen Flüchtlingsinitiativen stand am zweiten Tag des Arbeitstreffens im Mittelpunkt. Sechs verschiedene Initiativen stellten sich vor. Dazu gehörten die durch den ESF-kofinanzierten Regierungsprogramme "Stark im Beruf - Mütter mit Migrationshintergrund steigen ein" sowie die KAUSA Servicestellen aus dem ESF-Programm JOBSTARTERplus; die beiden Regierungsprogramme "Jmd2start" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und die "Willkommenslotsen" des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sowie Initiativen aus der Wirtschaft, das "NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge" der DIHK, und aus der Wissenschaft, das "Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung - KOFA" des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln.

Mann auf Gabelstapler
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Zu den Zielgruppen all dieser Initiativen zählen auch Flüchtlinge: von erwerbsfähigen Flüchtlingen, die wertvolle Arbeitskräfte für kleine und mittelständische Unternehmen darstellen, über jugendliche Flüchtlinge bis zu geflüchteten Müttern. Durch Kooperationen zwischen den IvAF-Netzwerken und den Flüchtlingsinitiativen wird das gemeinsame Ziel, Flüchtlinge in Ausbildung und Arbeit zu bringen, schneller erreicht werden können. Den Kontakt zwischen Arbeitsplätze bietenden Betrieben und dem passenden Asylbewerber oder Flüchtling können die IvAF-Netzwerke herstellen, die die Flüchtlinge eng betreuen und bei der Klärung ihrer aufenthalts- und ausländerbeschäftigungsrechtlichen Situation unterstützen. Praxis-Tipps zur Integration von geflüchteten Menschen in Unternehmen könnten Betriebe beispielsweise beim "NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge" finden. Durch Zusammenarbeit entstehen Synergien - und geflüchtete Menschen können noch besser in den Arbeitsmarkt integriert werden.