Mythos Minijob
- Datum
- 02.11.2017
Um Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umzuwandeln, bedarf es guter Kooperationen mit lokalen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern sowie den Agenturen für Arbeit und Jobcentern. Diese Kooperationen konnten erfolgreich auf gleich zwei Veranstaltungen des Frauennetzwerks für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber unter dem Thema "Mythos Minijob" am 18.09.2017 in Lübeck und am 19.09.2017 in Kiel gefestigt werden. Hierbei kamen auch die tatsächlichen Kosten und die mögliche Unterstützung bei der Umwandlung eines Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung durch die jeweilige Agentur für Arbeit oder das zuständige Jobcenter zur Sprache.
Das Grußwort von Christine Morgenstern, Leiterin der Abteilung Gleichstellung im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, machte den Einstieg. Als Referentin konnte für beide Veranstaltungen Viveka Ansorge von der ArbeitGestalten Beratungsgesellschaft mbH gewonnen werden. Sie leitet im Auftrag der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen des Landes Berlin das Projekt "Joboption Berlin".
"Profitieren Sie von ihrer langjährigen Erfahrung und informieren Sie sich, wie Ihre Minijobbenden in eine Tätigkeit mit höherer Wochenarbeitszeit wechseln können", begrüßte Tanja Nazari, Leiterin des ESF-Projekts "Perspektive Wiedereinstieg" vom Frauennetzwerk zur Arbeitssituation e.V., die Teilnehmenden in der Hansestadt.
"Durch die Umwandlung eines Minijobs in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sichern Sie sich engagierte, zuverlässige und bereits eingearbeitete Arbeitskräfte. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und des spürbaren Fachkräfteengpasses ist das ein erheblicher Wettbewerbsfaktor. Auch die Motivation kann erhöht sein, da die Beschäftigten oftmals enger in das betriebliche Geschehen eingebunden sind", erklärte Andrea Späth, Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt in der Agentur für Arbeit Lübeck auf der Veranstaltung.
"Neben der Fachkräftesicherung, Mitarbeiter- und letztendlich auch Kundenbindung gibt es nicht zu unterschätzende finanzielle Aspekte: günstigere Personalkosten und Fördermöglichkeiten für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte bei Weiterbildungen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Jobcenter die Umwandlung eines Minijobs auch finanziell unterstützen", ergänzte Claudia Schmutzer, Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt im Jobcenter Lübeck.

Am 19.09.2017 begrüßten dann Barbara Schütt, Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt von der Agentur für Arbeit Kiel, und Ines Stave von der Vertriebseinheit der Agentur für Arbeit und des Jobcenters Kiel - auch stellvertretend für Fee Burmeister, Beauftragte für Chancengleichheit des Jobcenters Kiel - gemeinsam mit Tanja Nazari, Leiterin des ESF-Projekts "Perspektive Wiedereinstieg", Frauennetzwerk zur Arbeitssituation e.V., in Kiel Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber aus den unterschiedlichsten Branchen und führten gemeinsam durch die Veranstaltung.
Viveka Ansorge gab auf beiden Veranstaltungen einen guten Überblick über die Vorteile der Umwandlung eines Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung für Beschäftigte und Unternehmen. Die Unterstützungsmöglichkeiten durch die örtlichen Agenturen für Arbeit oder Jobcenter wurden den Teilnehmenden ebenso vorgestellt wie auch die Vorteile einer Projektteilnahme und Qualifizierung mittels "Perspektive Wiedereinstieg - Leinen los" für Wiedereinsteigerinnen und deren mögliche Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen. Im Anschluss wurde die Zeit für konkrete Fragen und regen Austausch genutzt.
Der spürbare Fachkräftebedarf zwingt viele Unternehmen, über alternative Formen der Personalrekrutierung nachzudenken: Wer Minijobbende beschäftigt, denkt meist nicht daran, dass er die passenden Arbeitskräfte schon im Betrieb hat. Sie haben den gleichen Anspruch auf Mindestlohn, bezahlten Urlaub oder geregelte Arbeitszeiten wie andere Beschäftigte auch. Und sie kennen bereits die Abläufe im Unternehmen.
Insbesondere Frauen arbeiten im Minijob und können darin kaum ihre beruflichen Potenziale entwickeln. Sie werden innerhalb der Betriebe selten in Personalentwicklungsmaßnahmen einbezogen und leben häufig mit dem Vorurteil, geringfügige Beschäftigung sei in aller Regel einfache, niedrig-qualifizierte Arbeit, die nur gering zu entlohnen sei - verbunden mit eingeschränkten Arbeitnehmerinnenrechten.

Das Projekt "Leinen los - Perspektive Wiedereistieg" wird im Rahmen des ESF-Bundesprogramms "Perspektive Wiedereinstieg - Potenziale erschließen" durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und durch den Europäischen Sozialfonds gefördert. Umgesetzt wird das Programm in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit im Rahmen des Aktionsprogramms "Perspektive Wiedereinstieg".