6. Aufruf zum Programm "rückenwind - Für die Beschäftigten und Unternehmen in der Sozialwirtschaft" (rückenwind+)

Datum
08.08.2019

Vom 19.08.2019 bis 30.09.2019 findet das sechste Interessenbekundungsverfahren im Rahmen des ESF-Programms "rückenwind - Für die Beschäftigten und Unternehmen in der Sozialwirtschaft" (rückenwind+) statt.

Der Aufruf steht unter Vorbehalt der abschließenden Zurverfügungstellung der Mittel durch die Europäische Kommission.

  • Gefördert werden sollen Vorhaben, die innovative Ideen zur integrierten und nachhaltigen Personal- und Organisationsentwicklung in der Sozialwirtschaft vorstellen und damit einen Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs in sozialen Arbeitsfeldern liefern (Informationen zu den Förderbereichen).
  • Besonders interessant sind in diesem Kontext Konzepte, die praxisrelevante Ansätze der Personal- und Organisationsentwicklung erproben, welche aufzeigen, wie die Herausforderungen und Chancen einer "Arbeitswelt 4.0 vor dem Hintergrund der fortschreitenden Digitalisierung" in sozialwirtschaftlichen Arbeitsfeldern gestaltet werden können.
  • Insbesondere sind Projektträger angesprochen, die Projekte in strukturschwachen Regionen (Übergangsregionen) umsetzen.
  • Für eine Projektförderung bewerben können sich freigemeinnützige Träger, die einem der sechs Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege angehören, sowie sonstige gemeinnützige Träger, die in der Sozialwirtschaft aktiv sind.

Interessenbekundungen können im Zeitraum vom 19. August bis zum 30. September 2019 online beim Bundesverwaltungsamt auf www.zuwes.de eingereicht werden. Frühester Projektstart ist der 01. April 2020. Letztmögliches Projektende ist der 30. Juni 2022.

Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren, zu Fördervoraussetzungen sowie Arbeitshilfen finden potenzielle Antragstellende auf der Programmwebsite rückenwind+. Für Rückfragen und Beratung steht die ESF-Regiestelle für das Programm rückenwind+ zur Verfügung.

Das ESF-Programm "rückenwind - Für die Beschäftigten und Unternehmen in der Sozialwirtschaft"(kurz: rückenwind+) ist ein im Jahr 2015 gestartetes Förderprogramm zur Fachkräftesicherung in sozialen Berufsfeldern. Ansatzpunkt ist die Personal- und Organisationsentwicklung in Unternehmen und Verbänden der gemeinnützigen Sozialwirtschaft. Ziel der Förderung ist die Verbesserung der Anpassungs- und Beschäftigungsfähigkeit der Beschäftigten in der Sozialwirtschaft in Verbindung mit einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Organisationsstrukturen in den Einrichtungen, Diensten und Verbänden. Das Förderprogramm wurde gemeinsam vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e. V. (BAGFW) entwickelt. Gefördert wird es aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und aus Bundesmitteln.