Aufruf für das "Haus der Selbstständigen"

Datum
12.11.2019

Das "Haus der Selbstständigen" ist eingebettet in das ESF-Programm "Zukunftszentren" und soll Arbeitsbedingungen, Vergütungssituation und soziale Sicherung von Solo-Selbstständigen und sogenannten Plattform-Beschäftigten in Ostdeutschland verbessern. Bis zum 26. November 2019 können Interessenbekundungen eingereicht werden.

Ziel des ESF-Programms "Zukunftszentren" ist es, die ostdeutschen Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gezielt dabei zu unterstützen, die großen Veränderungsprozesse durch die rapide voranschreitende Digitalisierung und den zunehmenden demografischen Wandel zu bewältigen und sozial zu gestalten.

In besonderem Maße und bereits seit längerer Zeit werden die ostdeutschen Bundesländer mit den Herausforderungen des demografischen und digitalen Wandels konfrontiert. Viele gut ausgebildete junge Leute sind nach Westdeutschland gezogen. In den kommenden Jahren gehen außerdem zahlreiche ältere Menschen in den Ruhestand. Hier stellt sich die Frage: Wie können Unternehmen und Beschäftigte sowie Selbstständige dabei unterstützt werden, diese Wandlungsprozesse zu meistern? Genau an dieser Stelle kommen die "Zukunftszentren" ins Spiel. Mit innovativen Konzepten zur Weiterbildung im Betrieb sollen beispielsweise digitale Kompetenzen in Unternehmen gefördert werden.

Die "Zukunftszentren" verfolgen einen ganzheitlichen Ansatz, denn die Förderrichtlinie richtet sich sowohl an KMU, ihre Beschäftigten als auch an Selbstständige, insbesondere Solo-Selbstständige. In möglichst jedem ostdeutschen Bundesland soll ein "Regionales Zukunftszentrum" entstehen, um die unterschiedlichen Bedarfe der Regionen und Branchen differenziert in den Blick zu nehmen. Ein übergeordnetes "Zentrum digitale Arbeit" wird das Wissen bündeln und für einen länderübergreifenden Austausch sorgen.

Mit dem "Haus der Selbstständigen" sollen Informationen zur Gründung von Interessenvertretungen und zu selbstregulierenden Verfahren bereitgestellt werden, um die Vergütungssituation, Arbeitsbedingungen und soziale Sicherung von Solo-Selbstständigen und sogenannten Plattform-Beschäftigten zu verbessern. Bei Letzteren handelt es sich um Erwerbstätige, die ihr Einkommen durch Tätigkeit für internetbasierte Dienstleistungsunternehmen erzielen - zum Beispiel als nichtangestellte Fahrer für Mobilitätsanbieter wie Uber oder als "Clickworker", die freiberuflich kleine Aufträge für Crowdsourcing-Unternehmen übernehmen.

Finanziert wird das Programm "Zukunftszentren" aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sowie aus Landesmitteln. Bis Juni 2022 stehen für die "Zukunftszentren" mehr als 36 Millionen Euro zur Verfügung.

Bis zum 26. November 2019 können unter www.zuwes.de Interessenbekundungen für das "Haus der Selbstständigen" eingereicht werden. Die Richtlinie und weitere Informationen finden Sie auf dem ESF-Webportal sowie auf der Programmwebsite.

Auszug aus dem ESF-Newsletter