Unterstützung von Informationsmaßnahmen zur EU-Kohäsionspolitik

Datum
12.11.2019

Die EU-Kommission bittet um Einreichung von Vorschlägen zur "Unterstützung von Informationsmaßnahmen zur EU-Kohäsionspolitik". Antragsfrist ist der 10.12.2019.

Die Europäische Kommission beabsichtigt, im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen potenzielle Begünstigte für die Durchführung einer Reihe von durch die EU kofinanzierten Informationsmaßnahmen auszuwählen. Das Hauptziel besteht darin, die Erstellung und Verbreitung von Informationen und Inhalten im Zusammenhang mit der EU-Kohäsionspolitik zu unterstützen, dabei jedoch auch die redaktionelle Unabhängigkeit der beteiligten Akteure vollständig zu wahren.

Es sind zwei Hauptmaßnahmen vorgesehen:

  • Maßnahme 1: Unterstützung für die Erstellung und Verbreitung von Informationen und Inhalten im Zusammenhang mit der EU-Kohäsionspolitik durch Medien und andere förderfähige Einrichtungen (siehe Abschnitt "Förderfähige Antragsteller" in der Aufforderung)
  • Maßnahme 2: Förderung der EU-Kohäsionspolitik durch Hochschulen und andere Bildungseinrichtungen

Antragsteller dürfen nur einen Antrag für eine Maßnahme im Rahmen dieser Aufforderung einreichen.

Antragsberechtigt sind u.a. gemeinnützige Organisationen, Hochschulen und Bildungseinrichtungen, Forschungszentren und Denkfabriken sowie private Einrichtungen.

Für die Kofinanzierung der Informationsmaßnahmen stehen insgesamt 4.8 Mio. EUR zur Verfügung, pro Maßnahme mindestens 70.000 EUR und höchstens 300.000 EUR.

Die Antragsformulare sowie weitere Infos über die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen können Sie dem Leitfaden für Antragsteller entnehmen. Alle Informationen zum Aufruf finden Sie hier.

Auszug aus dem ESF-Newsletter