Den Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten: Neues ESF-Programm stärkt betriebliche Weiterbildungs- und Gleichstellungsprojekte

Datum
04.08.2022

Unter dem Titel "Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten: weiter bilden und Gleichstellung fördern" geht es mit der ESF-Sozialpartnerrichtlinie in die nächste Runde. Sie ist das Nachfolgeprogramm der Richtlinie "Fachkräfte sichern" und eine gemeinsame Initiative des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) und der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA).

Die neue Richtlinie ist Mitte Juni 2022 mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2027 in Kraft getreten. Ziel ist es, die sozialpartnerschaftliche Gestaltung der Arbeitswelt zu stärken und eine nachhaltige Personalpolitik und Unternehmenskultur zu fördern. In den Betrieben sollen Weiterbildungsstrukturen geschaffen und die gleichberechtigte, existenzsichernde Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt gestärkt werden, um Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern. Zugleich soll die berufliche Handlungskompetenz von Mitarbeiter*innen weiterentwickelt werden.

Antragsberechtigt sind u.a. Tarifparteien, Sozialpartner sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts und rechtsfähige Personengesellschaften mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland. Auch öffentliche Unternehmen können eine Förderung beantragen.

Die Projektträger, die im Rahmen der Richtlinie aktiv werden möchten, müssen einen sozialpartnerschaftlichen Ansatz oder Einbezug der Tarif- oder Betriebspartner zur Entwicklung, Erprobung und Einführung von Konzepten und Maßnahmen nachweisen. Es können Vorhaben in den folgenden Handlungsfeldern gefördert werden:

  1. Weiterbildung im Wandel fördern
  2. Gleichstellung gestalten
  3. Regionale Verbünde zur Stärkung der Weiterbildung und/oder Gleichstellung in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)
  4. Modellentwicklung innovativer Ansätze zur Stärkung von Weiterbildung und/oder Gleichstellung.

Weitere Informationen zur neuen ESF-Sozialpartnerrichtlinie und dem ersten Förderaufruf erhalten Sie auf dem ESF-Webportal sowie auf der Website der Regiestelle.

Regiestelle "Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten: weiter bilden und Gleichstellung fördern"

Die vom Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) und dem Bundesarbeitskreis Arbeit und Leben e.V. getragene Regiestelle begleitet die Programmumsetzung. Zu den Aufgaben der Regiestelle gehören unter anderem die Beratung im Rahmen der Interessenbekundungsverfahren, die Vorprüfung der Interessenbekundungen, die inhaltliche Begleitung der Programmumsetzung sowie die Förderung der Vernetzung und des Transfers. Zudem ist die Regiestelle mit der programmbezogenen Öffentlichkeitsarbeit und der Unterstützung der Steuerungsgruppe beauftragt. Die Steuerungsgruppe setzt sich zusammen aus Vertreter*innen der öffentlichen Hand, von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften. Sie begleitet die Programmumsetzung und entscheidet über die Förderwürdigkeit von Projektanträgen.

Das Team der Regiestelle freut sich darauf, Interessierte und Antragsteller*innen zum ersten Förderaufruf zu beraten und neue Projektideen auf dem Weg zur Umsetzung zu begleiten. Zudem bietet es auch Informationsveranstaltungen zur neuen ESF-Sozialpartnerrichtlinie an. Weitere Informationen erhalten Sie hier: www.wandelderarbeit.de.

Auszug aus dem ESF-Newsletter