"Wissenshappen" zum Thema Künstliche Intelligenz im Personalmanagement

Datum
19.10.2023

Künstliche Intelligenz (KI) wird immer mehr in verschiedenen Bereichen des privaten und beruflichen Lebens eingesetzt - so auch im Personalmanagement. Hier steht zwar die zwischenmenschliche Interaktion im Fokus, trotzdem werden Maschinelles Lernen und die Automatisierung intelligenten Verhaltens immer präsenter. Diese Entwicklung eröffnet eine Fülle von Möglichkeiten, aber auch Herausforderungen im Personalmanagement. Das ESF Plus-geförderte "Regionale Zukunftszentrum Nord"("RZ.Nord") hat dazu einen "Wissenshappen" in Form von fünf Tipps zusammengestellt.

Die Integration von KI in das Personalmanagement hat das Potenzial, die Art und Weise, wie Unternehmen ihre Mitarbeitenden rekrutieren, entwickeln und verwalten, grundlegend zu ändern. Die rasanten Fortschritte in der KI-Technologie ermöglichen es Unternehmen, datengesteuerte Entscheidungen zu treffen und personalbezogene Prozesse zu optimieren.

Optimales Nutzen von KI im Personalmanagement: Fünf Tipps, die den Unterschied machen

Der erfolgreiche Einsatz von KI im Personalmanagement erfordert eine ganzheitliche Herangehensweise, die Technologie, Ethik, Menschen und Prozesse berücksichtigt. Es ist ratsam, Expert*innen hinzuzuziehen und sich kontinuierlich über bewährte Verfahren und Entwicklungen in diesem Bereich auf dem Laufenden zu halten.

Nachfolgend hat das "Regionale Zukunftszentrum Nord" ("RZ.Nord") fünf Tipps zusammengestellt:

  1. Klare Zielsetzung definieren: Bevor Sie KI im Personalmanagement einsetzen, sollten Sie klare Ziele definieren. Welche spezifischen Herausforderungen oder Aufgaben möchten Sie mithilfe von KI lösen? Dies könnte die Verbesserung der Rekrutierung, der Mitarbeiterentwicklung, der Mitarbeiterzufriedenheit oder anderer Aspekte des Personalmanagements umfassen.
  2. Qualitätsdaten sammeln und pflegen: KI-Modelle benötigen hochwertige Daten, um effektiv zu arbeiten. Sorgen Sie dafür, dass Ihre Daten "sauber", aktuell und vielfältig sind. Dies ist besonders wichtig bei der Anwendung von KI bei der Auswahl von Bewerbern, um Vorurteile zu minimieren und faire Entscheidungen zu gewährleisten.
  3. Ethik und Transparenz beachten: KI-Entscheidungen im Personalmanagement müssen ethisch und transparent sein. Stellen Sie sicher, dass die Algorithmen keine Diskriminierung oder Voreingenommenheit aufgrund von Geschlecht, Rasse oder anderen geschützten Merkmalen aufweisen. Veröffentlichen Sie klare Richtlinien, wie KI eingesetzt wird, und ermöglichen Sie den Mitarbeitenden, die Entscheidungsgrundlage nachzuvollziehen.
  4. Mensch-KI-Zusammenarbeit fördern: KI darf den menschlichen Faktor nicht ersetzen. Schaffen Sie Strukturen, in der KI-Systeme die Mitarbeitenden unterstützen, anstatt ihre Rolle zu übernehmen. Zum Beispiel können KI-gestützte Tools bei der Vorauswahl von Bewerbungen helfen, während die endgültige Entscheidung von Menschen getroffen wird.
  5. Kontinuierliche Überwachung und Anpassung: KI-Modelle sollten regelmäßig überwacht und angepasst werden, um sicherzustellen, dass sie ihre Leistungsfähigkeit beibehalten und den sich ändernden Bedürfnissen im Unternehmen anpassen. Sammeln Sie Feedback von Mitarbeitenden und evaluieren Sie, ob die KI die gewünschten Ergebnisse erzielt. Passen Sie die Modelle an, um bessere Entscheidungen zu treffen.

Falls Sie Interesse an vertieften Informationen zum Thema KI im Personalmanagement haben, können Sie im kostenfreien Weiterbildungsangebot des "RZ.Nord" erfahren, welche Einsatzmöglichkeiten es für KI im Personalmanagement gibt, welche besonders für Sie nützlich sein könnten und worauf Sie bei der Umsetzung achten sollten. Eine Übersicht über alle Angebote, Workshops und Veranstaltungen finden Sie auf der Website des Zukunftszentrums Nord.

Das "Regionale Zukunftszentrum Nord" ("RZ.Nord")

Das "Regionale Zukunftszentrum Nord" ("RZ.Nord") wird im Rahmen des bundesweiten Programms "Zukunftszentren" zur Unterstützung von KMU und deren Beschäftigten bei der digitalen Transformation durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert. Das Projekt "RZ.Nord" schließt an das Regionale Zukunftszentrum in den Jahren 2021 und 2022 an. Das "RZ.Nord" wird über die gesamte Programmlaufzeit ab Januar 2023 bis 2026 mit knapp 17 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus, Bundesmitteln und Landesmitteln aus Bremen gefördert.

Partner im bundesweit einmaligen Verbund von Forschung, Bildungsexperten und Sozialpartnern sind das Bildungswerk der Niedersächsischen Wirtschaft gGmbH als Konsortialführer, das Bildungszentrum der Wirtschaft im Unterwesergebiet, das Bildungswerk der Wirtschaft für Hamburg und Schleswig-Holstein e.V., die Akademie für Technik GmbH, Arbeit und Leben Niedersachsen e.V., die Bildungsvereinigung Arbeit und Leben (DGB/VHS) e.V. Bremen, Arbeit und Leben DGB/VHS Hamburg e.V., Arbeit und Leben Schleswig-Holstein e.V., das OFFIS e.V. - Institut für Informatik, das Transferzentrum für Künstliche Intelligenz BREMEN.AI, das Artificial Intelligence Center Hamburg (ARIC) e.V., das Forschungs- und Entwicklungszentrum Fachhochschule Kiel GmbH und die Demografieagentur für die Wirtschaft GmbH.

Das ESF Plus-Programm "Zukunftszentren - Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen und Beschäftigten bei der (Weiter-)Entwicklung und Umsetzung innovativer Gestaltungansätze zur Bewältigung der digitalen Transformation" (kurz: "Zukunftszentren")

Mit dem ESF Plus-Programm "Zukunftszentren" wird an die Erkenntnisse und Ergebnisse des ESF-Förderprogramms "Zukunftszentren" (2014-2020) in den ostdeutschen Bundesländern und des Bundesprogramms "Zukunftszentren (KI)" in den westdeutschen Bundesländern und Berlin angeknüpft. Das Programm wurde deutschlandweit ausgeweitet und weiterentwickelt sowie eine bundesweit einheitliche Förderstruktur etabliert.

Im Wesentlichen richtet sich das Programm an drei Zielgruppen: an Unternehmen, insbesondere KMU, an ihre Beschäftigten sowie an Selbstständige, insbesondere Solo-Selbstständige. Es zielt darauf ab, die Selbstlern- und Gestaltungskompetenz der drei Zielgruppen in den Transformationsprozessen zu fördern und ihre Leistungs- und Innovationsfähigkeit zu erhalten und zu stärken. Über diese drei Hauptzielgruppen hinaus haben grundsätzlich alle Unternehmen bundesweit Zugang zu den Fördermaßnahmen. Die im Rahmen des Förderprogramms gewonnenen Erkenntnisse werden sukzessive veröffentlicht.

Im Rahmen des Programms werden 12 "Regionale Zukunftszentren", ein "Zentrum Zukunft der Arbeitswelt" als übergeordnetes Zentrum und ein "Haus der Selbstständigen" (Handlungsschwerpunkte) als Kompetenz-, Vernetzungs-, und Beratungszentren zur Bewältigung des insbesondere digital getriebenen Wandels der Arbeitswelt gefördert.

Qualifizierung im Betrieb neu denken und erproben

Mit dem Programm "Zukunftszentren" unterstützen das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds (ESF Plus) Unternehmen, insbesondere KMU, und Beschäftigte gezielt dabei, die großen Veränderungsprozesse, die sich beispielsweise aus der Entwicklung Künstlicher Intelligenz oder anderen Technologien ergeben, zu bewältigen und vor allem sozial zu gestalten. Qualifizierung im Betrieb wird neu gedacht und erprobt. Mit innovativen Konzepten zur Weiterbildung im Betrieb werden beispielsweise digitale Kompetenzen in Unternehmen gefördert. Denn Digitalisierung verändert die Tätigkeiten und Anforderungen in allen Berufen. Die Angebote berücksichtigen im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes Aspekte des demografischen Wandels, der ökologischen Nachhaltigkeit, der Innovation, der Chancengleichheit und Förderung von Diversität.

Weitere Informationen zu dem Programm finden Sie auf www.zukunftszentren.de sowie auf dem ESF-Webportal.

Auszug aus dem ESF-Newsletter