Integration migrantischer Fachkräfte in der Pflege
- Datum
- 24.01.2024
Angesichts der zunehmenden Zahl von Pflegebedürftigen und einem Personalmangel im Pflegebereich berichten Betroffene von einem akuten "Pflege-Notstand". Mit einer arbeitsmarktorientierten Zuwanderungspolitik können ausländische Fachkräfte im Bereich Pflege angeworben und in den Arbeitsmarkt integriert werden.
Integration ausländischer Pflegekräfte begleiten
Die Integration ausländischer Pflegekräfte, insbesondere neu zugewanderter, erfordert interkulturelle Kompetenzen, einen höheren Zeitaufwand bei allen Beteiligten sowie ein strukturiertes Konzept zur Integration. Erschwerend kommen in der Pflege die hohe Arbeitsverdichtung und geringe zeitliche Freiräume für Weiterbildungen hinzu. Hier setzt das Projekt "InMiKra - Integration und Weiterbildung von weiblichen Mitarbeitenden mit Migrationshintergrund" an. Es zielt u.a. darauf ab, zugewanderte Fachkräfte in Pflegeheimen, Krankenhäusern und ambulanten Pflegediensten bei der Integration zu unterstützen. Dabei geht es um Schulungen von Führungskräften und Beschäftigten, die nicht zuletzt die Gleichstellung in den Einrichtungen fördern sollen. Umgesetzt wird das Projekt seit April 2023 von der ESTA Bildungswerk GmbH und Soziale Innovation GmbH im Kreis Soest und Kreis Steinfurt im Rahmen der Sozialpartnerrichtlinie "Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten: weiter bilden und Gleichstellung fördern". Alle Angebote bei "InMiKra" sind individuell und auf die Bedarfe der einzelnen Einrichtungen und deren Mitarbeitenden zugeschnitten. Sie fokussieren sich vor allem auf gering qualifizierte Kräfte sowie Mitarbeiterinnen mit Migrationshintergrund.

Das Projekt verfolgt die folgenden vier Ansätze:
- Vermittlung interkultureller Kompetenzen: In bereits bestehenden Teams werden Workshops und Qualifizierungsangebote zur Vermittlung von interkulturellen Kompetenzen durchgeführt.
- Schulung des Leitungspersonals: Führungskräfte von kleinen und mittleren Unternehmen wie Pflegediensten, Pflegeheimen und Krankenhäuser werden in der Dienstplangestaltung und Personaleinsatzplanung geschult. Ein Mehrwert besteht darin, dass durch attraktive und beschäftigungsfördernde Arbeitszeitregelungen auch zeitliche Freiräume für Weiterbildungen geschaffen können werden. Das kommt allen Beteiligten zu Gute.
- Erweiterung der Erwerbstätigkeit: Vor allem bei den weiblichen Beschäftigten gibt es Potenzial für eine Erhöhung ihrer Arbeitsstunden. Durch eine gute Dienstplangestaltung, die Rücksicht auf die privaten Anforderungen der Beschäftigten nimmt, kann die Erhöhung arbeitgeberseitig unterstützt werden. Für die Beschäftigten selbst besteht durch ihre erweiterte Erwerbstätigkeit die Chance auf ein eigenständiges, existenzsicherndes Erwerbseinkommen.
- Intergenerationales Arbeiten: In der anfänglichen Bedarfserhebung des Projekts zeichneten sich weitere Themen ab, die im Projektverlauf bearbeitet werden. Einen Schwerpunkt bildet dabei das intergenerationale Arbeiten. Ein Ergebnis der Erhebung ist, dass sich der Umgang der langjährig Beschäftigten mit den Beschäftigten der Generation Z oftmals schwierig gestaltet. Daher sind Schulungen intendiert, die vermitteln, wie die Generationen im Arbeitsalltag besser miteinander umgehen und voneinander lernen können.
In mehr als zehn Pflegeeinrichtungen wurden bereits Workshops zu Dienstplangestaltung und zum Personaleinsatz mit dem Leitungspersonal durchgeführt. Angesichts des Fachkräftemangels ist eine ausgewogene Dienstplangestaltung eine zentrale Herausforderung in allen Einrichtungen, denn die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen unter Berücksichtigung der Einsatzwünsche und -möglichkeiten der Mitarbeitenden entspricht oftmals einer Quadratur des Kreises. Daher stößt das Qualifizierungs- und Beratungsangebot zur Entwicklung attraktiver und beschäftigungsfördernder Arbeitszeitregelungen auf rege Nachfrage.
Das Programm "Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten: weiter bilden und Gleichstellung fördern (ESF-Sozialpartnerrichtlinie)"
Durch den demografischen, digitalen und ökologischen Wandel ergeben sich in nahezu allen Branchen teils tiefgreifende Veränderungen. Hier setzt die neue ESF-Sozialpartnerrichtlinie "Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten: weiter bilden und Gleichstellung fördern" an.
Übergeordnetes Ziel ist die Stärkung der sozialpartnerschaftlichen Gestaltung der Arbeitswelt zur Förderung einer nachhaltigen Personalpolitik und Unternehmenskultur. Durch den Aufbau nachhaltiger Weiterbildungsstrukturen in Unternehmen und die Stärkung der gleichberechtigten, existenzsichernden Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt soll die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen gestärkt und die berufliche Handlungskompetenz von Mitarbeiter*innen erhalten und gefördert werden.
Die Richtlinie ist eine gemeinsame Initiative des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände und des Deutschen Gewerkschaftsbundes und wird in enger Abstimmung mit den Partnern entwickelt und umgesetzt. Sie ist das Nachfolgeprogramm des ESF-Programms "Fachkräfte sichern: weiter bilden und Gleichstellung fördern" aus der ESF-Förderperiode 2014-2020. Sie wird über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) von der Europäischen Union und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Programmwebsite sowie auf dem ESF-Webportal.