Der ESF 2014-2020

Abbnildung der Förderlogos ESF 2014-2020: ESF-Logo, EU-Logo und ESF-Claim

Kennzeichnend für die Förderperiode 2014-2020 des Europäischen Sozialfonds ist

  • die enge Ausrichtung an der europäischen Wachstums- und Beschäftigungsstrategie "Europa 2020",
  • die thematische Konzentration der Mittel zur Erreichung der Europa-2020-Ziele und der Ziele im Nationalen Reformprogramm sowie
  • die Berücksichtigung der EU-Ratsempfehlungen zu Beschäftigung.

Zur Umsetzung der Ziele hat Deutschland ein "Operationelles Programm des Bundes für den Europäischen Sozialfonds in der Förderperiode 2014-2020" ( ESF-Bun­des-OP, nicht bar­rie­re­frei [PDF, 5MB]) vorgelegt, das am 21. Oktober 2014 von der EU-Kommission genehmigt wurde. Damit wurden die Grundlagen für die ESF-Förderung in Deutschland bis 2020 gelegt. Unter Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wird das ESF-Bundes-OP von fünf weiteren Bundesministerien umgesetzt: Bundesministerium für Bildung und Forschung, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (vormals Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat) sowie Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz.

Schwerpunktmäßig leistet der ESF in dieser Förderperiode einen Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs, fördert die soziale Inklusion und bekämpft Armut. Weitere Schwerpunkte bilden die Förderungen von Selbständigkeit, die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben sowie die Verbesserung des Bildungsniveaus und lebenslanges Lernen.

Die drei Thematischen Ziele:

A: Förderung nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte

B: Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung

C: Investitionen in Bildung, Ausbildung, und Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges Lernen

Hauptzielgruppen sind benachteiligte junge Menschen, insbesondere auch ohne Schul- und Berufsabschluss, Langzeitarbeitslose, Frauen und Erwerbstätige, insbesondere solche mit geringer Qualifikation oder geringen Einkommen, sowie Personen mit Migrationshintergrund, v. a. in schwierigen Lebenslagen (z. B. Flüchtlinge).

Zusammen. Zukunft. Gestalten.
Der ESF ermöglicht Menschen, ihre berufliche Zukunft in die Hand zu nehmen. Auch unter schwierigen Umständen oder bei einem zweiten Anlauf. Er unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen, ihre Personalpolitik an die Herausforderungen des demografischen Wandels anzupassen. Der ESF will eine Gesellschaft ohne Ausgrenzung schaffen. Die ESF-Förderperiode 2014-2020 steht daher in Deutschland unter dem Motto "Zusammen. Zukunft. Gestalten."

Ope­ra­tio­nel­les Pro­gramm

Teaser  ESF-Bundes-OP bzw. ESF-Programm

Das Ope­ra­tio­nel­le Pro­gramm (ESF-Bun­des-OP) be­schreibt die Ge­samt­stra­te­gie des Bun­des für die Um­set­zung des Eu­ro­päi­schen So­zi­al­fonds in Deutsch­land.

För­der­schwer­punk­te

Teaser Förderperiode 2014-2020 Förderschwerpunkte

Schwer­punkt­mä­ßig wird der ESF in Deutsch­land ei­nen Bei­trag zur Si­che­rung des Fach-
kräf­te­be­darfs leis­ten so­wie die so­zia­le In­klu­si­on för­dern und Ar­mut be­kämp­fen.

ESF-Pro­gram­me im Über­blick

Teaser Förderprogramme im Überblick

Sie möch­ten Ih­re Chan­cen auf dem Ar­beits­markt ver­bes­sern? Hier er­hal­ten Sie In­for­ma­tio­nen zu den ver­schie­de­nen ESF-För­der­pro­gram­men des Bun­des und der Bun­des­län­der.

Recht­li­che Grund­la­gen

Teaser Förderperiode 2014-2020 Rechtliche Grundlagen

Hier fin­den Sie die EU-Ver­ord­nun­gen zu der ak­tu­el­len För­der­pe­ri­ode und all­ge­mei­ne Rechts­grund­la­gen.