KOMPASS - Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige

Solo-Selbstständigkeit bedeutet für viele Menschen berufliche Autonomie, ein hohes Maß an Gestaltungsfreiheit und Flexibilität. Solo-Selbstständige meistern unternehmerische Herausforderungen und gestalten den digitalen und ökologischen Wandel in ihrem Tätigkeitsfeld mit. Das ESF Plus-Programm KOMPASS fördert daher besondere Qualifizierungen und Weiterbildungen.

Hinweis zu Erstberatungen:
Aktuell verzeichnet das Förderprogramm eine sehr hohe Nachfrage. Um eine zügige und sorgfältige Bearbeitung bereits eingegangener Anträge sicherzustellen, werden diese derzeit vorrangig bearbeitet. Daher können die KOMPASS-Anlaufstellen im Zeitraum vom 1. März bis zunächst 3. Mai 2026 vorübergehend keine neuen Erstberatungen anbieten. Beratungsprozesse, bei denen bereits ein Erstgespräch stattgefunden hat, werden fortgeführt und abgeschlossen. Termine für ein erstes Beratungsgespräch, die in diesem Zeitraum vorgesehen waren, können nicht stattfinden. Über etwaige Änderungen informieren wir an dieser Stelle. Wir danken für Ihr Verständnis.

Was ist KOMPASS?

Das Programm KOMPASS (Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales fördert individuelle und passgenaue Weiterbildungen und Qualifizierungen von Solo-Selbstständigen, die zum Ziel haben, ihr Unternehmen krisenfest und zukunftssicher aufzustellen. Solo-Selbstständige erhalten einen finanziellen Zuschuss von bis zu maximal 4.500 Euro (Rückerstattung auf Antrag an die Bewilligungsbehörde Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (kurz: DRV KBS), sofern die Fördervoraussetzungen gegeben sind und eine die Voraussetzungen erfüllende Antragsstellung gegenüber der DRV KBS erfolgt. Eine Förderung ist einmal innerhalb von zwölf Monaten möglich.

An wen richtet sich KOMPASS?

KOMPASS richtet sich an Solo-Selbstständige mit Wohnsitz und Tätigkeit in Deutschland, die seit mindestens zwei Jahren am Markt tätig sind, maximal ein Vollzeitäquivalent an Mitarbeitenden beschäftigen und ihre Selbstständigkeit im Haupterwerb betreiben.

Welche Qualifizierungen werden gefördert?

Gefördert werden Qualifizierungen mit einer Mindestdauer von 20 Stunden, die innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen sein müssen. Was gefördert wird, ist vom konkretem Bedarf der Solo-Selbstständigen abhängig. Dies können betriebswirtschaftliche Kenntnisse, digitale Fähigkeiten und methodisches Wissen oder berufsspezifische fachliche Kompetenzen sein. Den geeigneten Anbieter und die passende Qualifizierung wählen die Solo-Selbstständigen mit Unterstützung der KOMPASS-Anlaufstellen. Deshalb ist dort eine Erstberatung verpflichtend.

Bitte beachten Sie: Der Qualifizierungsscheck kann nur für Qualifizierungen genutzt werden, zu denen Sie sich noch nicht angemeldet haben und die noch nicht begonnen haben. Es gibt keine zentrale Datenbank oder eine Zertifizierung der Angebote durch KOMPASS. Die für Sie passende Qualifizierung finden Sie individuell mit Hilfe Ihrer KOMPASS-Anlaufstelle. Dort werden Sie zu den Fördervoraussetzungen und zur Antragstellung gegenüber der DRV KBS beraten.

An wen kann ich mich bei Interesse an einer Förderung wenden?

Interessierte Solo-Selbstständige können sich an eine der bundesweit tätigen KOMPASS-Anlaufstellen wenden. In einem Erstberatungsgespräch werden sie dort zu passenden Qualifizierungen beraten.

Weitere Informationen zum Programm und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden sich im Dokument „FAQ für Solo-Selbstständige“.

Wie sehen die Schritte für eine Förderung aus?

  1. Verpflichtendes Erstberatungsgespräch (persönlich oder virtuell) mit einer KOMPASS-Anlaufstelle
    Die Solo-Selbstständigen führen ein Erstberatungsgespräch mit der Anlaufstelle (ggf. auch Folgegespräche). Die Anlaufstelle erstellt ein Beratungsprotokoll, prüft die Fördervoraussetzungen und empfiehlt passende Qualifizierungen.
  2. Erhalt des Qualifizierungsschecks
    Die Anlaufstelle prüft die Unterlagen und stellt den Qualifizierungsscheck aus.
  3. Erfolgreiche Teilnahme an der vereinbarten Qualifizierung mit Zertifikat bzw. Teilnahmebestätigung
    Die Solo-Selbstständigen führen die Qualifizierung innerhalb von sechs Monaten nach Ausstellung des Qualifizierungsschecks erfolgreich durch.
  4. Antragsstellung und Abrechnung mit Unterstützung der KOMPASS-Anlaufstelle
    Für die anteilige Rückerstattung (bis zu 4.500 Euro) stellen die Solo-Selbstständigen selbst einen Antrag im digitalen Förderportal Z-EU-S und reichen diesen bei der Bewilligungsbehörde (Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, kurz: DRV KBS) ein. Diese prüft den Antrag und erstattet die anteiligen Kosten an die Solo-Selbstständigen. Zur Antragstellung gibt es ein Erklärvideo der DRV KBS.

Für Weiterbildungsanbieter:
Wenn Sie für das Programm KOMPASS werben, ist es wichtig, bestimmte Standards der Öffentlichkeitsarbeit einzuhalten. Informationen hierzu finden Sie im "Informationsblatt zur Öffentlichkeitsarbeit für Weiterbildungsanbieter". Angebote werden nicht durch KOMPASS bzw. das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zertifiziert. Es existiert keine zentrale Datenbank förderfähiger Angebote. Die Prüfung der Förderfähigkeit erfolgt jeweils im konkreten Einzelfall durch die KOMPASS-Anlaufstellen. Anlässlich des BGH-Urteils zur Reichweite des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) beachten Sie bitte die In­for­ma­ti­on Fer­nUSG [PDF, 116KB]

Programmsteckbrief:

Zielgruppe
  • Selbstständige

Solo-Selbstständige/Freiberufler

Standorte
Laufzeit

15.10.2022 - 29.02.2028

Verantwortlich
  • Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Förderschwerpunkt

1: Förderung nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung, Gründungen und Unternehmertum sowie Anpassung an den Wandel

Antragstellung als Projekt möglich?
  • Nein

Antragsberechtigte für Projektförderung

Juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die entsprechend der in der Förderrichtlinie genannten Auswahlkriterien fachliche Erfahrung mit Solo-Selbstständigen, Beratungserfahrung sowie ihre fachliche und administrative Eignung nachweisen können.

Zusatzinformationen

Lo­go des Pro­gramms

 (Logo Kompass)

Kontakt

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Referat VIGru EF4 -
Europäischer Globalisierungsfonds
Verwaltungsbehörde,
ESF Programmumsetzung

10117 Berlin

Kontakt

Bei administrativen Fragen und Fragen zu Förderbedingungen:

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
(DRV KBS)
Servicezeiten:
Mo-Do: 8-16 Uhr, Fr: 8-14 Uhr

  • Tel.: 0355 355 486 917

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