KOMPASS - Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige
KOMPASS unterstützt Solo-Selbstständige dabei, ihr Unternehmen zukunftssicher aufzustellen. Gefördert werden individuelle Weiterbildungen und Qualifizierungen - abhängig vom konkreten Bedarf.
Solo-Selbstständige können einen Zuschuss von bis zu 4.500 Euro für eine passende Qualifizierung erhalten. Voraussetzung ist eine Beratung durch eine der bundesweit tätigen KOMPASS-Anlaufstellen.
Zielgruppe
Das Programm richtet sich an Solo-Selbstständige aus unterschiedlichen Branchen und Tätigkeitsfeldern, die:
- ihren Wohnsitz und ihre Tätigkeit in Deutschland haben
- ihre Selbstständigkeit im Haupterwerb ausüben
- seit mindestens zwei Jahren am Markt tätig sind
- höchstens Mitarbeitende im Umfang einer Vollzeitstelle beschäftigen
Aktivitäten
Gefördert werden individuelle Qualifizierungen mit einer Mindestdauer von 20 Stunden. Die Qualifizierung muss innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen werden. Welche Qualifizierung gefördert werden kann, hängt vom individuellen Weiterbildungsbedarf ab.
Dazu gehören beispielsweise:
- betriebswirtschaftliche Qualifizierungen
- digitale Kompetenzen
- methodisches Wissen
- branchenspezifische Fachkenntnisse
So werden Solo-Selbstständige unterstützt
Solo-Selbstständige können einen anteiligen Zuschuss von bis zu 4.500 Euro zu den Kosten ihrer Qualifizierung erhalten. Für die Förderung gelten unter anderem folgende Voraussetzungen:
- es erfolgt eine vorherige Beratung durch eine KOMPASS-Anlaufstelle
- eine Förderung ist nur einmal innerhalb von zwölf Monaten möglich
- die Qualifizierung darf noch nicht begonnen haben und es darf noch keine Anmeldung erfolgt sein
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Beratung und Begleitung durch die KOMPASS-Anlaufstellen
Die für Sie passende Qualifizierung finden Sie mit Hilfe einer der bundesweit tätigen KOMPASS-Anlaufstellen. Dort erhalten Sie eine individuelle Erstberatung zu geeigneten Qualifizierungen, den Fördervoraussetzungen und dem weiteren Verfahren. Die Erstberatung ist verpflichtend für den Erhalt eines Qualifizierungsschecks. Die KOMPASS-Anlaufstellen prüfen die Unterlagen und begleiten Solo-Selbstständige darüber hinaus durch den gesamten Förderprozess und unterstützten sie auch bei der Antragstellung auf Kostenerstattung.
In 6 Schritten zur Förderung
- Verpflichtende Beratung bei einer KOMPASS-Anlaufstelle (vor Ort oder online)
- Auswahl einer geeigneten Qualifizierung
- Ausstellung des Qualifizierungsschecks durch die KOMPASS-Anlaufstelle
- Teilnahme an der vereinbarten Qualifizierung innerhalb von sechs Monaten
- Antragstellung der Solo-Selbstständigen auf Kostenerstattung bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS) mit Unterstützung der KOMPASS-Anlaufstelle im Förderportal Z-EU-S.
In einem Video wird die Antragstellung erklärt. - Prüfung und Erstattung der förderfähigen Kosten durch die DRV KBS
Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie im Dokument "FAQ für Solo-Selbstständige".
Hinweis zur Ausgabe von Qualifizierungsschecks
Das Förderprogramm KOMPASS verzeichnet weiterhin eine sehr hohe Nachfrage. Um eine zügige Bearbeitung sicherzustellen, wird die monatliche Ausgabe von Qualifizierungsschecks bundesweit begrenzt. Diese Regelung gilt für alle Anlaufstellen. Eine zeitnahe Ausstellung eines Qualifizierungsschecks kann somit nicht in allen Fällen gewährleistet werden. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Planung und wenden Sie sich nur an eine Anlaufstelle. Mehrfachanfragen führen zu Verzögerungen im Gesamtprozess. Für eine zügige und erfolgreiche Antragstellung stimmen Sie den gesamten Antragsprozess bitte eng mit Ihrer Anlaufstelle ab und nutzen Sie deren Begleitung durchgängig. Ein Termin zur Antragseinreichung muss verbindlich mit Ihrer Anlaufstelle zu Beginn des Prozesses vereinbart werden.
Für Weiterbildungsanbieter
Sie möchten Qualifizierungen im Rahmen von KOMPASS anbieten oder dafür werben? Vorgaben und wichtige Fragen zur Öffentlichkeitsarbeit beantwortet Ihnen unser "Informationsblatt".
Bitte beachten Sie zudem: Weiterbildungsangebote werden nicht durch KOMPASS oder das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zertifiziert. Es existiert keine zentrale Datenbank förderfähiger Angebote. Ob eine Qualifizierung gefördert werden kann, wird von der KOMPASS-Anlaufstelle im Einzelfall geprüft.
Für Anbieter digitaler Lernangebote steht außerdem eine Information zum Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) [PDF, 116KB] zur Verfügung.