Europäisches Medienfreiheitsgesetz (EMFA)

Das Europäische Medienfreiheitsgesetz ist eine EU-Verordnung, die die Medienvielfalt, Unabhängigkeit und Pressefreiheit in der EU sichert.

Das Europäische Medienfreiheitsgesetz (European Media Freedom Act - EMFA) gilt seit dem 8. August 2025 in allen EU-Mitgliedstaaten.

Nach Artikel 25 des EMFA sind Behörden und öffentliche Stellen verpflichtet, Transparenz über den Einsatz öffentlicher Mittel für staatliche Werbung herzustellen:

  • Kriterien und Verfahren, nach denen staatliche Werbung vergeben wird, müssen bereits im Vorfeld öffentlich bekannt gemacht werden (Artikel 25 Abs. 1 EMAS).
  • Jährliche Berichtspflicht: Jedes Jahr müssen die Behörden veröffentlichen, wie viel Geld im letzten Berichtszeitraum für staatliche Werbung ausgegeben wurde (Artikel 25 Abs. 2 EMAS).

Staatliche Werbung umfasst "die Platzierung, Herausstellung, Veröffentlichung oder Verbreitung einer Werbebotschaft oder von Eigenwerbung oder einer öffentlichen Mitteilung oder Informations­kampagne in einem Mediendienst oder auf einer Online-Plattform, in der Regel gegen Entgelt oder sonstige Gegenleistungen, durch oder für eine Behörde oder öffentliche Stelle".