Europäisches Medienfreiheitsgesetz (EMFA)
Das Europäische Medienfreiheitsgesetz ist eine EU-Verordnung, die die Medienvielfalt, Unabhängigkeit und Pressefreiheit in der EU sichert.
Das Europäische Medienfreiheitsgesetz (European Media Freedom Act - EMFA) gilt seit dem 8. August 2025 in allen EU-Mitgliedstaaten.
Nach Artikel 25 des EMFA sind Behörden und öffentliche Stellen verpflichtet, Transparenz über den Einsatz öffentlicher Mittel für staatliche Werbung herzustellen:
- Kriterien und Verfahren, nach denen staatliche Werbung vergeben wird, müssen bereits im Vorfeld öffentlich bekannt gemacht werden (Artikel 25 Abs. 1 EMAS).
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Jährliche Berichtspflicht: Jedes Jahr müssen die Behörden veröffentlichen, wie viel Geld im letzten Berichtszeitraum für staatliche Werbung ausgegeben wurde (Artikel 25 Abs. 2 EMAS).
Staatliche Werbung umfasst "die Platzierung, Herausstellung, Veröffentlichung oder Verbreitung einer Werbebotschaft oder von Eigenwerbung oder einer öffentlichen Mitteilung oder Informationskampagne in einem Mediendienst oder auf einer Online-Plattform, in der Regel gegen Entgelt oder sonstige Gegenleistungen, durch oder für eine Behörde oder öffentliche Stelle".