Projektauswahlkriterien "ElternChanceN"

Die Umsetzung erfolgt durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).

Prioritätsachse

2 "Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut"

ID der spezifischen Ziele

h = vii) Förderung der aktiven Inklusion mit Blick auf die Verbesserung der Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und aktiven Teilhabe sowie Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit, insbesondere von benachteiligten Gruppen

Spezifisches Ziel

Förderung des gleichberechtigten Zugangs zu hochwertiger und inklusiver allgemeiner und beruflicher Bildung einschließlich des entsprechenden Abschlusses, insbesondere für benachteiligte Gruppen, von der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung über die allgemeine Bildung und die berufliche Aus- und Weiterbildung bis hin zur höheren Bildung und Erwachsenenbildung, sowie Erleichterung der Lernmobilität für alle und der Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen

Beitrag zur Erreichung spezifischer Ziele des ESF Plus-Bundesprogramms

Angebote/Maßnahmen der Elternbegleitung für Eltern und Kinder in benachteiligten Lebenslagen bis 2024 mit 2.660 Maßnahmen, bis 2029 mit 5.850 Maßnahmen

Beitrag zur Erreichung der Querschnittsziele des ESF Plus-Bundesprogrammes

In allen Phasen der Programmplanung und -umsetzung wird gemäß VO (EU) 2021/1060 und der VO ESF Plus 2021/1057 die bereichsübergreifenden Grundsätze Gleichstellung der Geschlechter und der Antidiskriminierung integriert und als spezifischen Ansatz und Beitrag zu den horizontalen Grundsätzen sichergestellt. Das Programm unterstützt die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung und trägt zu einer Förderungvon Frauen im Arbeitsmarkt bei. Für Aspekte der ökologischen Nachhaltigkeit wird - orientiert am Alltagshandeln der Zielgruppen - sensibilisiert.

Förderrichtlinie

Die Förderrichtlinie wurde am 27. April 2022 veröffentlicht.

Fördergegenstand

Für die Umsetzung des ESF-Plus Bundesprogramms werden bei den Modellprojekten mit bis zu 110.000 Euro p.a. folgende Elemente gefördert:

  1. Gefördert wird eine Koordinationsstelle für ein (weiter) zu entwickelndes Netzwerk Elternbegleitung mit Akteuren der kommunalen Familienförderung. Aufgaben der Koordination sind dabei unter anderem die Bedarfserhebung, Kooperation mit Dritten, Abstimmung im Netzwerk, Kommunikation und Außenvertretung des Netzwerkes. Im Rahmen des Netzwerkes Elternbegleitung sollen die Bedarfe im Sozialraum und einschlägige Kooperationspartner eruiert und passgenaue Begleitungs- und Beratungsangebote gemeinsam entwickelt, koordiniert und in Abstimmung mit der Kommune umgesetzt werden.
  2. Dafür wird die Durchführung von Angeboten der Elternbegleitung durch qualifizierte Fachkräfte gefördert. Das umfasst insbesondere aufsuchende und/oder niedrigschwellige Begleitungs- und Beratungsangebote, um zielgruppenspezifisch Zugänge zu schaffen und mit Hilfe von bedarfsorientierten Angeboten die Bildungsfähigkeit in der Familie zu stärken.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt zur Teilnahme mit einem Förderprojekt sind Kommunen und freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe.

Fördervoraussetzungen

Netzwerk Elternbegleitung

a) Das Projekt muss in Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnern vor Ort umgesetzt werden. In das Netzwerk von Beginn an eingebunden sein müssen der örtliche Träger der Jugendhilfe und mindestens zwei weitere Akteure als Kooperationspartner.

b) Die Kooperationspartner haben ihre Zusammenarbeit, Aufgaben und Ziele in einer gemeinsamen Kooperationsvereinbarung zu regeln.

c) Im Rahmen der zu koordinierenden Netzwerkarbeit sollen konkrete Bedarfe in der Region für Familien in besonderen Lebenslagen zielgruppenbezogen identifiziert werden und abgestimmte passgenaue Maßnahmen erprobt und umgesetzt werden.

Koordinierungsstelle

d) Die Koordination des Netzwerkes Elternbegleitung muss mindestens im Umfang von einer halben Stelle (mindestens 19 Wochenstunden) erfolgen.

e) Die Koordinationsstelle kann eine beim Zuwendungsempfänger angestellte Person übernehmen, die bei Anwendung des TVöD mindestens in Entgeltgruppe 11 bzw. bei Anwendung anderer Tarifwerke bzw. Entgeltvereinbarungen mindestens analog TVöD Entgeltgruppe 11 eingruppiert wäre.

f) Die Koordination Elternbegleitung soll durch eine Person erfolgen, die in der Netzwerkarbeit Erfahrungen hat.

g) Die Koordinationsstelle ist zuständig für die Steuerung, Dokumentation und Berichterstattung im Rahmen des Projektmanagements.

Fachkraft Elternbegleitung

h) Die im Rahmen der Funktionsstelle(n) tätigen Fachkräfte sollen als Elternbegleiterinnen bzw. Elternbegleiter innerhalb des Bundesprogramms "Elternchance ist Kinderchance" (2011-2015), dem ESF Bundesprogramm "Elternchance II" (2015-2021) qualifiziert sein oder ab 2022 bei einer gleichartigen Qualifizierung teilgenommen haben.

i) Der Stellenumfang pro eingesetzter Fachkraft Elternbegleitung muss jeweils den Umfang von mindestens 25 % einer regulären Vollzeitstelle umfassen. Die Förderung umfasst bis zu einer Vollzeitstelle, die auf mehrere Fachkräfte Elternbegleitung bei den Projektpartnern aufgeteilt werden kann.

Angebotsebene

j) Die Angebote und Maßnahmen richten sich vorrangig an alle Eltern in besonderen Lebenslagen, u.a. Familien mit kleinem Erwerbseinkommen, Familien mit Migrations- oder Fluchthintergrund, Alleinerziehende bzw. getrennt erziehende Eltern, Familien mit Kindern mit Behinderungen oder Familien mit psychosozialen Problemlagen.

k) Die Maßnahmen sollen besonders auf die Gestaltung des Übergangs in die Grundschule abstellen und insbesondere eine weitere Stärkung der Bildungs- und Erziehungspartnerschaft mit Eltern mit Kindern im Grundschulalter in den Blick nehmen. Hierfür sind geeignete Kooperationspartner wie Grundschulen und Horte im Verlauf des Projekts einzubinden.

Abgrenzung von bestehenden Förderungen:

Es können keine Pflichtaufgaben beziehungsweise Vorhaben eines Antragstellenden gefördert werden, für die es bereits gesetzliche oder sonstige öffentlich-rechtliche Finanzierungsregelungen gibt. Es besteht ein Kumulationsverbot mit Förderungen, die aus anderen öffentlichen Programmen (EU, Bund,
Länder) finanziert werden. Vorhandene kommunale Kooperationsstrukturen müssen einbezogen werden, um Doppelstrukturen zu vermeiden.

Räumlicher Geltungsbereich

Bundesweit, mit rund 65 regionalen Standorten

Auswahlverfahren

Die Auswahl der Projekte erfolgt über ein zweistufiges Verfahren und besteht aus einem Interessenbekundungs- und einem daran anschließenden Antragsverfahren.

In der ersten Stufe können nach dem Start innerhalb von einer Frist von mindestens einem Monat Interessenbekundungen über ein Projektverwaltungssystem bearbeitet und abgeschlossen werden. Die Bewertung der Interessensbekundungen erfolgt unter Einbeziehung externer unabhängiger Fachgutachter/- innen nach dem 4-Augen-Prinzip. Auf Basis der Bewertungen werden Rankinglisten fachlich-inhaltlich förderfähiger Interessenbekundungen erstellt.

Die Auswahl von geeigneten Interessenbekundungen erfolgt durch das BMFSFJ anhand definierter Auswahlkriterien und Verteilungsvorgaben (Zielregionen und Länderverteilung).

Die ausgewählten Träger werden sodann aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag in schriftlicher und elektronischer Form zu stellen (zuwendungsrechtliches Antragsverfahren). Abschließend erfolgt die Prüfung und Bewilligung durch die ESF-Regiestelle im BAFzA (Zuwendungsgeber) nach Zustimmung des BMFSFJ.

Auswahlkriterien

Für die Beurteilung der fachlich-inhaltlich aufgestellten Interessenbekundungen werden die nachfolgend aufgeführten Kriterien herangeozogen:

Allgemeine Auswahlbedingungen

  • Projektauswahl anhand der Maßgabe des finanziellen Rahmens und des Beitrags des Antragstellers zur Erreichung der Zielwerte für die Output- und Ergebnisindikatoren in den Zielgebieten

1. Qualität des Projektkonzeptes (45%)

  • Beschreibung der Ausgangslage
  • Erforderliche Bedarfe vor Ort und wie das Projekt hierauf reagieren kann
  • Qualität und Quantität der Zielbeschreibung und Zielvorgaben
  • Darstellung und Qualität des Arbeitsprogramms

2. Qualität der Projektumsetzung (Vernetzung und Kooperationspartner sowie Realisierung von Maßnahmen, 20%)

  • Verteilung von Zuständigkeiten, Aufgaben und bereitgestellte Ressourcen für das Projekt
  • Abstimmung der beteiligten Partner untereinander
  • Personaleinsatz, technische und räumliche Ausstattung

3. Aspekte der Eignung und Finanzierung (25%)

  • Trägerprofil und Erfahrung, inklusive der Erfahrung mit der Zielgruppe und dem Themenfeld
  • Tragfähigkeit der Partnerschaft, inklusive der Erfahrung und Kompetenzen der am Projekt beteiligten Partner
  • Effizienz des Vorhabens: Plausibilität und Wirtschaftlichkeit der Ausgaben in Verbindung zu den geplanten Aktivitäten/Maßnahmen

4. Verstetigungspotenziale (10%)

  • Strategie zur Öffentlichkeitsarbeit unter Beachtung der ESF-Publizitätsanforderungen
  • Erwartete Wirkungen des Projekts
  • Plausibilität der Darstellung, wie die Projektansätze verstetigt bzw. kommunal verankert werden können