Förderregelungen ESF Plus (2021-2027)
Grundlage für die ESF-Plus-Förderung sind die EU-Verordnungen sowie die spezifischen Förderrichtlinien und -leitfäden der einzelnen ESF-Plus-Förderprogramme i.V.m den BNBest-ESF-Bund. Auf dieser Seite erhalten Sie einige grundlegende Informationen zu den Bedingungen der ESF-Plus-Förderung.
Die BNBest-ESF-Bund (Besondere Nebenbestimmungen für Zuwendungen im Rahmen des ESF-Bundesprogramms für den Europäischen Sozialfonds Plus in der Förderperiode 2021 bis 2027) sind nach den VV Nr. 15.2 und 15.4 zu § 44 BHO im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesrechnungshof für den Zuwendungsbereich des ESF Plus der Förderperiode 2021-2027 abgestimmt.
Die Anlagen 2 bis 4 der BNBest-ESF-Bund enthalten Nebenbestimmungen im Sinne des § 36 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) und gelten für alle Zuwendungsempfänger der EU-Strukturfondsförderperiode 2021–2027, die Finanzierungsbestandteile aus dem ESF Plus im Rahmen der Projektförderung erhalten:
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Anlage 2: BNBest-P-ESF-Bund [PDF, 167KB]
(Besondere Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung im Rahmen des ESF-Bundesprogramms für den Europäischen Sozialfonds Plus in der Förderperiode 2021 bis 2027) -
Anlage 3: BNBest-Gk-ESF-Bund [PDF, 145KB]
(Besondere Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften im Rahmen des ESF-Bundesprogramms für den Europäischen Sozialfonds Plus in der Förderperiode 2021 bis 2027) -
Anlage 4: BNBest-P-Kosten-ESF-Bund [PDF, 124KB]
(Besondere Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung auf Kostenbasis im Rahmen des ESF-Bundesprogramms für den Europäischen Sozialfonds Plus in der Förderperiode 2021 bis 2027)
In der Förderrichtlinie bzw. im Zuwendungsbescheid wird aufgeführt, welche Anlage der BNBest-ESF-Bund greift. Die entsprechende/n Anlage/n der BNBest-ESF-Bund sind als Bestandteil des Zuwendungsbescheides verbindlich, soweit dort nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Die BNBest-ESF-Bund ersetzen insoweit die Anlage 2, 3 und 4 zu VV Nr. 5.1 zu § 44 BHO.
Bei Fragen können Sie sich gerne an Ihre Bewilligungsbehörde wenden.
Fördergrundsätze für die Bewilligung von Zuwendungen
Die Fördergrundsätze für die Bewilligung von Zuwendungen aus dem ESF Plus im Rahmen des ESF Plus-Bundesprogramms sollen die einheitliche Umsetzung und Transparenz für ESF Plus-Förderprogramme des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sowie des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen gewährleisten. Eine Übersicht dieser ESF Plus-Förderprogramme finden Sie hier. Maßgebend ist die zum Zeitpunkt der Bescheiderteilung gültige Fassung der Fördergrundsätze.