Deutsche Gebärdensprache (DGS)
An dieser Stelle finden Sie Informationen in Deutscher Gebärdensprache.
Die Filme erklären Ihnen unsere Aufgaben, die Inhalte und die Navigation unserer Internetseite.
Gebärdentelefon
Sie haben Fragen rund um den Europäischen Sozialfonds Plus für Deutschland? Dann rufen Sie einfach ohne zusätzliche Software direkt über das Internet mittels Videotelefonie beim Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales an. Für einen Anruf beim Gebärdentelefon unter www.gebaerdentelefon.de/bmas benötigen Sie lediglich ein stationäres oder mobiles Endgerät (z.B. PC, MAC, Tablet oder Smartphone) mit Internetzugang. Die gehörlosen Mitarbeiter*innen des Bürgertelefons beantworten Ihnen gern Ihre Fragen in Deutscher Gebärdensprache.
Die Anwendung ist nicht an einen Anbieter oder Bezahldienst gebunden und wird kostenfrei angeboten. Bitte beachten Sie, dass mit dem Internet Explorer die Videotelefonie nicht möglich ist. Verwenden Sie bitte einen anderen Browser wie Chrome oder Firefox.
Servicezeiten des Bürgertelefons:
- Montag - Donnerstag: 8 - 17 Uhr
- Freitag: 8 - 12 Uhr
Hier gelangen Sie direkt zum Gebärdentelefon: www.gebaerdentelefon.de/bmas.
Außerdem können Sie unseren Service für hörbeeinträchtigte und gehörlose Bürger*innen per E-Mail erreichen unter: info.gehoerlos@bmas.bund.de.
Informationen zum ESF Plus in Deutschland
Der Film stellt kurz die Aufgaben und Tätigkeitsfelder des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) vor.
20.02.2025
Die eigenen Stärken entdecken, Wege ins Arbeitsleben finden,
ankommen und weiterkommen.
Der Europäische Sozialfonds (ESF) bietet Chancen für Menschen,
die sonst wenig Chancen hätten.
Das Ziel: In Ausbildung und Arbeit zu kommen.
Der ESF hat eine lange Tradition. Es gibt ihn seit 1957.
Mit der aktuellen Förderperiode „ESF Plus" unterstützt der ESF noch mehr Menschen
und fördert weiterhin die Zukunftsfähigkeit von Unternehmen.
Doch der Grundgedanke bleibt:
In Deutschland und ganz Europa sollen alle Menschen die Möglichkeit haben,
ihren Platz im Leben zu finden.
Der ESF Plus ist und bleibt das soziale Gesicht Europas,
damit Hilfe genau dort ankommt, wo sie gebraucht wird –
und Menschen ihren Weg machen.
In einem Europa, das niemanden zurücklässt.
In einem Europa der Chancen und Möglichkeiten.
In einem Europa des Zusammenhalts.
Oder ganz einfach: In einem sozialen Europa.
Video Transcription
Informationen zu den Aufgaben des ESF in DGS
Der Gebärdensprach-Film informiert über die Aufgaben des ESF für Deutschland.
11.09.2017
Herzlich willkommen auf der Internetseite des Europäischen Sozialfonds für Deutschland - kurz ESF genannt. Den ESF gibt es seit 1957. Er ist das wichtigste arbeitsmarktpolitische Förderinstrument der EU, um die Chancen auf eine Beschäftigung in Deutschland und in Europa zu verbessern. Er fördert eine bessere Bildung, unterstützt durch Ausbildung und Qualifizierung und trägt zum Abbau von Benachteiligungen am Arbeitsmarkt bei. In Deutschland werden die ESF-Förderprogramme von fünf Bundesministerien umgesetzt:
vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales, vom Bundesministerium für Bildung und Forschung, vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit sowie vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
Ziel des ESF ist, dass alle Menschen in Deutschland und in Europa eine berufliche Perspektive erhalten und niemand ausgegrenzt wird. Der ESF kümmert sich daher besonders um benachteiligte junge Menschen, insbesondere auch ohne Schulabschluss und Berufsabschluss, Langzeitarbeitslose, Frauen und Erwerbstätige, insbesondere solche mit geringer Qualifikation oder geringen Einkommen, sowie Personen mit Migrationshintergrund, zum Beispiel Flüchtlinge.
Video Transcription
Informationen zur Navigation auf dieser Website in DGS
Der Gebärdensprach-Film beschreibt, welche Informationen Sie wo auf dieser Internetsite finden.
11.09.2017
Herzlich willkommen auf der Internetseite des Europäischen Sozialfonds für Deutschland - kurz ESF genannt. Im Folgenden erklären wir Ihnen, wie Sie sich auf unserer Internetseite zurechtfinden.
Dort können Sie mit Klick auf "English" unsere Seite auf Englisch anzeigen. Unter "Inhalt" finden Sie ein Inhaltsverzeichnis der Internetseite. Wenn Sie auf "Kontakt" klicken, können Sie per Kontaktformular mit uns Kontakt aufnehmen. Mit Klick auf die danebenliegenden Buttons gelangen Sie zu unseren Angeboten in Gebärdensprache, unter anderem einen Film über den ESF mit Gebärdensprache und Untertiteln, und in Leichter Sprache. Ganz rechts können Sie die Seite nach einem Begriff durchsuchen.
Darunter finden Sie die Hauptnavigation.
Mit Klick auf "Startseite" gelangen Sie jederzeit wieder zurück zur Startseite.
In der Rubrik "Über den ESF" finden Sie Informationen zur Geschichte des ESF. Unter "Meine Geschichte" berichten Projekt-Teilnehmer von ihren Erlebnissen und erzählen, wie der ESF sie unterstützt hat. In dieser Rubrik finden Sie zudem eine Übersicht der ESF-Kontaktstellen in Deutschland.
Unter "Förderperiode 2014 bis 2020" können Sie sich zu den laufenden Förderprogrammen und Förderschwerpunkten informieren. Beim ESF gibt es verschiedene Förderperioden, die jeweils sieben Jahre dauern. Die Förderperiode 2014 bis 2020 steht in Deutschland unter dem Motto "Zusammen. Zukunft. Gestalten."
Unter "Infothek" finden Sie viele Informationen rund um den ESF, bereitgestellt unter anderem in Publikationen, aktuellen Meldungen und Veranstaltungen. Hier können Sie auch den Newsletter bestellen.
Im Bereich "Service" erreichen Sie das Bürgertelefon und darüber das Gebärdentelefon. Im Glossar werden die wichtigsten Fachbegriffe zum ESF erläutert.
Mit einem Klick auf die weißen Symbol-Buttons in der grau unterlegten Leiste rechts am Rand gelangen Sie zu unseren Auftritten bei Facebook und YouTube. Zudem können Sie hier den RSS Feed abonnieren.
Unter der Hauptnavigation sehen Sie wechselnde Bilder mit einem dazugehörigen Text. Klicken Sie auf den Texttitel oder auf das Bild, bekommen Sie weitere Informationen zum jeweiligen Thema.
Im linken Kasten darunter finden Sie Informationen über den ESF.
Rechts daneben im Bereich "Was bringt mir der ESF?" können Sie nach Förderprogrammen für sich suchen.
Unter „Die Zielgruppen des ESF“ gelangen Interessierte aus dem Bereich Programmmanagement, Projektträger und – im Bereich "Bürgerservice" – die Öffentlichkeit die Öffentlichkeit durch Auswahl eines Themas aus der Drop-Down-Liste zu passenden Informationen für ihre Zielgruppe.
Darunter können Sie aktuellsten Meldungen über den ESF lesen.
Unter "ESF kompakt" können Sie per Schnellzugriff verschiedene Kategorien der Internetseite abrufen.
Weiter unten finden Sie einen Link zum Bürgertelefon, über den Sie auch das Gebärdentelefon erreichen. Daneben gelangen Sie zu den Kontaktstellen des ESF sowie zu aktuellen Pressemitteilungen.
Ganz unten sind die Inhalte der Internetseite noch einmal übersichtlich aufgeführt.
Neu aufgenommen ist die Rubrik "ESF+ Förderperiode 2021 bis 2027". Diese Informationen in dieser Rubrik sind genauso aufgebaut wie in der Rubrik "Förderperiode 2014 bis 2020". Da die neue Förderperiode noch nicht gestartet ist, werden die Informationen im Laufe der Zeit ständig ergänzt.
Wir hoffen, dass Sie sich auf unserer Internetseite zurechtfinden und würden uns freuen, wenn Sie die Seite öfter besuchen.
Video Transcription
Informationen zur Suche der passenden Förderung in DGS
Der Gebärdensprach-Film zeigt Ihnen wie Sie die passende Förderung für sich finden.
11.09.2017
Sie sehen auf der Startseite den Kasten "Was bringt mir der ESF?". Hier haben Sie die Möglichkeit, über verschiedene Auswahlmöglichkeiten eine passende Förderung für Sie zu finden. Im ersten Schritt können Sie auswählen, für wen Sie die Förderung suchen – beispielsweise für Arbeitslose, Jugendliche oder Kommunen. Wenn Sie dann auf „Suche starten“ klicken, werden Sie auf die Unterseite "ESF-Programme" weitergeleitet.
Sie haben hier die Möglichkeit, im ersten Schritt nach Förderprogrammen des Bundes oder Förderprogrammen in den Bundesländern auszuwählen.
Die Programme des Bundes können Sie in einem nächsten Schritt weiter filtern, indem Sie einen Suchbegriff in das Textfeld eingeben, oder lassen Sie sich die Suchkriterien einblenden und filtern Sie mit Hilfe dieser Begriffe. Wenn Sie Ihre Auswahl getroffen haben, klicken Sie auf "Suchen". Unter "Suchergebnisse" finden Sie dann die zu Ihrer Suche passenden Förderprogramme.
Bei den Programmen der Bundesländer gelangen Sie mit einem Mausklick auf ein Bundesland in der Deutschland-Karte zum ESF-Internetauftritt des entsprechenden Bundeslandes, wo Sie weitere Informationen finden. Im Unterschied zu den Förderprogrammen des Bundes berücksichtigen die Förderprogramme in den Bundesländern die arbeitsmarktrechtlichen Besonderheiten, die in der betreffenden Region vorzufinden sind.
Video Transcription
Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Video zeigt die Erklärung zur Barrierefreiheit in Deutscher Gebärdensprache.
07.07.2025
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.esf.de veröffentlichte Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Das BMAS ist bemüht, die Internetseite www.esf.de barrierefrei zugänglich zu machen. Dies geschieht im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der BITV 2.0
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus den § 3 und § 4 der BITV 2.0. Die BITV 2.0 wurde auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen.
Im Rahmen einer am 15.09.2021 durchgeführten Selbstbewertung wurde jedoch festgestellt, dass der Internetauftritt noch keine vollständige Barrierefreiheit gewährleistet. Das BMAS arbeitet dementsprechend mit Nachdruck daran, die barrierefreie Gestaltung seiner Internetseite weiter zu verbessern. Ein BITV-Test ist für 2026 im Rahmen eines Relaunches der ESF-Internetseite geplant.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Teilbereiche, die nicht barrierefrei sind, sind zum Beispiel:
- Herunterladbare Dokumente, die vor 2018 eingestellt wurden, sind ggf. nicht barrierefrei. Später eingestellte PDF-Dateien werden in barrierefreier Version erstellt bzw. schnellstmöglich durch eine solche ersetzt.
- Der Zeitstrahl "Die Geschichte des ESF" ist nicht vollständig barrierefrei.
- Alternativtexte von Grafiken ersetzen die Bilder nicht immer gleichwertig. In einigen Fällen dienen die Bilder nur der Dekoration und erzeugen für das Verständnis unnötige Inhalte.
Video Transcription
Erklärung zur Barrierefreiheit - Barriere melden! Feedback und Kontakt
Das Video erklärt in Deutscher Gebärdensprache wie Sie entdeckte Barriere melden und mit uns Kontakt aufnehmen können.
07.07.2025
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.esf.de aufgefallen? Dann können Sie uns Ihr Anliegen auch über das Gebärdentelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales in Deutscher Gebärdensprache mitteilen. Das Gebärdentelefon erreichen Sie unter: www.gebaerdentelefon.de/bmas.
Für das Gebärdentelefon benötigen Sie lediglich ein stationäres oder mobiles Endgerät (z.B. PC, MAC, Tablet oder Smartphone) mit Internetzugang.
Die Anwendung wird kostenfrei angeboten und ist nicht an einen Anbieter oder Bezahldienst gebunden. Bitte beachten Sie, dass mit dem Internet Explorer die Videotelefonie nicht möglich ist. Verwenden Sie bitte einen anderen Browser wie Chrome oder Firefox.
Außerdem können Sie unseren Service für hörbeeinträchtigte und gehörlose Bürger*innen per E-Mail erreichen unter: info.gehoerlos@bmas.bund.de.
Video Transcription
Erklärung zur Barrierefreiheit - Schlichtungsverfahren
Das Video erklärt in Deutscher Gebärdensprache wie Sie die Schlichtungsstelle BGG kontaktieren können.
07.07.2025
Wenn auch nach Ihrem Feedback an uns keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG ist beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gemäß § 16 BGG eingerichtet worden. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.
Das Ziel ist, gemeinsam mit Hilfe der Schlichtungsstelle außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.
Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle www.schlichtungsstelle-bgg.de finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren in Deutscher Gebärdensprache. Dort erfahren Sie, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Den Antrag können Sie auch in Deutscher Gebärdensprache stellen.
Um mit der Schlichtungsstelle Kontakt aufzunehmen, können Sie einfach ein Video mit Hilfe des SQAT-Services der Schlichtungsstelle in Gebärdensprache aufnehmen. Sie bekommen die Antwort ebenfalls in Gebärdensprache. Den SQAT-Service der Schlichtungsstelle erreichen Sie unter
https://service.sqat.eu/partner/?schlichtungsstelle-bgg.
Die Anschrift und Kontakt der Schlichtungsstelle lauten:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Fax: 030 18 527-2901
E-Mail: info@)schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de