• Jugendgarantie

Jugendgarantie

Die Jugendgarantie ist ein wichtiges  EU -Instrument zur Bekämpfung von Jugendarbeitslosigkeit. Sie soll junge Menschen schnell und zielgerichtet beim Einstieg ins Berufsleben unterstützen. Zentrales Anliegen ist, über eine möglichst frühzeitige Unterstützung von Beginn an zu verhindern, dass junge Menschen über einen längeren Zeitraum arbeitslos bleiben. Zur Finanzierung der Umsetzung der Jugendgarantie erhalten Mitgliedstaaten mit einer hohen Jugend-Arbeitslosigkeit finanzielle Unterstützung aus EU-Mitteln im Rahmen der Beschäftigungsinitiative junge Menschen.

Die verstärkte Jugendgarantie ist die Zusage aller EU-Länder, zu gewährleisten, dass alle jungen Menschen unter 30 Jahren ein hochwertiges Angebot für

  • eine Beschäftigung,
  • eine Weiterbildungsmaßnahme,
  • eine Lehrstelle, einen Ausbildungsplatz oder
  • ein Praktikum

erhalten, und zwar innerhalb von vier Monaten, nachdem sie arbeitslos geworden sind oder ihre Bildung bzw. Ausbildung abgeschlossen haben.