- Begleitausschuss
- Beihilfen
- Beihilfen - Gruppenfreistellungsverordnung
- Beschäftigungspolitische Leitlinien
- Betrug
- Betrugsprävention
Betrugsprävention
oNach Artikel 63 Abs. 2 der EU Haushaltsordnung ergreifen die Mitgliedstaaten sämtliche zum Schutz der finanziellen Interessen erforderlichen Maßnahmen, um insbesondere
- Unregelmäßigkeiten und Betrug zu verhindern und aufzudecken sowie
- erforderliche Korrekturmaßnahmen zu ergreifen.
Die von den Mitgliedstaaten eingerichteten Verwaltungs- und Kontrollsysteme dienen dabei der Vorbeugung, Feststellung und Beseitigung von Unregelmäßigkeiten, einschließlich Betrug.
Weitere Infos zum Thema Betrugsprävention finden Sie hier.