Neue Partnerschaftsrichtlinie "rückenwind3"

Datum
22.06.2022

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Förderrichtlinie zum ESF Plus-Programm "rückenwind3 für Vielfalt, Wandel und Zukunftsfähigkeit in der Sozialwirtschaft" (kurz: rückenwind3 ) am 22. Juni 2022 veröffentlicht. Der erste Aufruf zur Interessenbekundung läuft vom 4. Juli 2022 bis zum 9. September 2022.

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Träger, die einem der sechs Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege angehören sowie sonstige gemeinnützige Träger der Freien Wohlfahrtspflege in Deutschland, die keinem der sechs Spitzenverbände angeschlossen sind. Einzelpersonen sowie private oder öffentliche Träger können keine Zuwendungsempfänger sein.

Gefördert werden Modellvorhaben zur Fachkräftesicherung in sozialen Berufsfeldern. Handlungsansatz des Programms ist die Anpassung von Strukturen und Kulturen in Organisationen und Unternehmen der gemeinnützigen Sozialwirtschaft, in Verbindung mit der Etablierung flexibler und zielgruppenspezifischer Angebote zur Kompetenzanpassung für die Beschäftigten.

Das Bewerbungsverfahren rückenwind³ erfolgt ausschließlich über das Online-Förderportal Z-EU-S unter www.foerderportal-zeus.de.

Weitere Informationen zum Programm rückenwind³ finden Siehier.

rückenwind³ ist das Nachfolgeprogramm des ESF-Programms rückenwind+ der ESF-Förderperiode 2014-2020.