Neues ESF Plus-Programm "KOMPASS - Kompakte Hilfe für
Soloselbstständige" - Fristverlängerung!
- Datum
- 09.11.2022
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Förderrichtlinie zum ESF Plus-Programm "KOMPASS - Kompakte Hilfe für Soloselbstständige" am 14. Oktober 2022 veröffentlicht. Das Interessenbekundungsverfahren läuft bis zum 24. Januar 2023.
Es ist ein zweistufiges Antragsverfahren vorgesehen. Interessierte Antragsberechtigte sind aufgerufen, in einem ersten Schritt zunächst eine Interessenbekundung (IB) für die Trägerschaft einer Anlaufstelle im Programm KOMPASS einzureichen. Bei positiver Bewertung werden die Antragsberechtigten in einem zweiten Schritt zur Einreichung eines ausführlichen Förderantrages aufgefordert.
Antragsberechtigt für die Trägerschaft einer Anlaufstelle sind juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die entsprechend der unten genannten Projektauswahlkriterien fachliche Erfahrung mit Soloselbstständigen, Beratungserfahrung sowie ihre fachliche und administrative Eignung nachweisen können.
Weitere Informationen zum Programm KOMPASS erhalten Sie hier.