Dritter Förderaufruf "Wandel der Arbeit"

Datum
14.08.2023

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Förderrichtlinie zum ESF Plus-Programm "Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten: weiter bilden und Gleichstellung fördern (ESF-Sozialpartnerrichtlinie)" am 15. Juni 2022 veröffentlicht.
Der dritte Aufruf zur Interessenbekundung läuft vom 14. August 2023 bis zum 13. Oktober 2023.

Antragsberechtigt sind Tarifparteien und Sozialpartner, sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts und rechtsfähige Personengesellschaften mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland. Es können auch öffentliche Unternehmen gefördert werden. Die öffentliche Verwaltung kann jedoch nicht von der Richtlinie begünstigt werden. Natürliche Personen können keine Zuwendungen beantragen.

Weitere Informationen zum Programm Wandel der Arbeit finden Sie hier.