Neue Förderrichtlinie "Integrationskurs mit Kind Plus: Perspektive durch Qualifizierung"

Datum
04.12.2023

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat die Förderrichtlinie zum ESF Plus-Programm "Integrationskurs mit Kind Plus: Perspektive durch Qualifizierung" am 04. Dezember 2023 auf www.esf.de veröffentlicht. Das Antragsverfahren startet am 07. Dezember 2023 nach dem Prioritätsprinzip.

Mit dem ESF Plus-Programm "Integrationskurs mit Kind Plus" haben das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und das Bundesministerium des Innern und für Heimat die integrationskursbegleitende Kinderbeaufsichtigung weiterentwickelt.

Im Rahmen des neuen ESF Plus-Programms können Projekte während eines Integrationskurses eine zum Regelsystem der Kindertagesbetreuung subsidiäre Kinderbeaufsichtigung anbieten, um Eltern die Teilnahme an einem Integrationskurs zu ermöglichen und damit deren Integration zu befördern, wenn keine reguläre Kindertagesbetreuung genutzt werden kann und die zu beaufsichtigenden Kinder noch nicht schulpflichtig sind.

Antragsberechtigt sind Kursträger, die zur Durchführung von Integrationskursen gemäß §§ 18 ff. IntV zugelassen sind.

Eine Antragstellung über das Förderportal Z-EU-S (https://foerderportal-zeus.de) ist ab dem 07.12.2023 möglich. Die programmumsetzende Stelle bearbeitet die Förderanträge in der Reihenfolge ihres vollständigen und bescheidungsreifen Eingangs. Das Verfahren wird geschlossen, wenn alle Fördermittel gebunden sind.