Vierter Förderaufruf "Wandel der Arbeit"

Datum
22.01.2024

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Änderung der Förderrichtlinie zum ESF Plus-Programm "Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten: weiter bilden und Gleichstellung fördern (ESF-Sozialpartnerrichtlinie)" veröffentlicht. Der vierte Aufruf zur Interessenbekundung läuft vom 22. Januar bis zum 15. März 2024 (15:00 Uhr).

Mit der ESF-Sozialpartnerrichtlinie "Wandel der Arbeit" soll die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen gestärkt und die berufliche Handlungskompetenz von Mitarbeiter*innen erhalten und gefördert werden. Erreicht werden soll dies durch den Aufbau nachhaltiger Weiterbildungsstrukturen in Unternehmen und die Stärkung der gleichberechtigten, existenzsichernden Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt.

Antragsberechtigt sind Tarifparteien und Sozialpartner, sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts und rechtsfähige Personengesellschaften mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland. Es können auch öffentliche Unternehmen gefördert werden. Die öffentliche Verwaltung kann jedoch nicht von der Richtlinie begünstigt werden. Natürliche Personen können keine Zuwendungen beantragen.

Das Antragsverfahren ist mehrstufig angelegt. Interessierte Träger reichen ihre Interessenbekundungen in das Förderportal Z-EU-S ein. Dort finden Sie auch Dokumente mit Hilfestellungen zur Antragstellung.

Thematische Schwerpunkte

Der vierte Förderaufruf der ESF-Sozialpartnerrichtlinie setzt zwei thematische Schwerpunkte:

  • Weiterbildung in Teilzeit
  • Nachhaltigkeit

Mehr über die Schwerpunktsetzung können Sie hier nachlesen.

Interessenbekundungen zu anderen Themenschwerpunkten bleiben ebenfalls möglich und sind weiterhin ebenso erwünscht.

Weitere Informationen zum Programm Wandel der Arbeit finden Sie hier.