Fünfter Förderaufruf "Wandel der Arbeit"

Datum
29.05.2024

Der fünfte Aufruf der Förderrichtlinie zum ESF Plus-Programm "Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten: weiter bilden und Gleichstellung fördern (ESF-Sozialpartnerrichtlinie)" zur Interessenbekundung läuft bis zum 06. September 2024 (15:00 Uhr).

Mit der ESF-Sozialpartnerrichtlinie "Wandel der Arbeit" soll die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen gestärkt und die berufliche Handlungskompetenz von Mitarbeiter*innen erhalten und gefördert werden. Erreicht werden soll dies durch den Aufbau nachhaltiger Weiterbildungsstrukturen in Unternehmen und die Stärkung der gleichberechtigten, existenzsichernden Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt.

Antragsberechtigt sind Tarifparteien und Sozialpartner, sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts und rechtsfähige Personengesellschaften mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland. Es können auch öffentliche Unternehmen gefördert werden. Die öffentliche Verwaltung kann jedoch nicht von der Richtlinie begünstigt werden. Natürliche Personen können keine Zuwendungen beantragen.

Das Antragsverfahren ist mehrstufig angelegt. Interessierte Träger reichen ihre Interessenbekundungen in das Förderportal Z-EU-S  ein. Dort finden Sie auch Dokumente mit Hilfestellungen zur Antragstellung.