3. Förderaufruf "JUGEND STÄRKEN - Brücken in die Eigenständigkeit"

Datum
04.09.2024

Am 4. September 2024 startete das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend den dritten Förderaufruf zum ESF Plus-Programm "JUGEND STÄRKEN - Brücken in die Eigenständigkeit". Das Antragsverfahren endet am 8. Oktober 2024.

Im Zeitraum vom 04.09.2024 bis zum 08.10.2024 können interessierte Kommunen, die das ESF Plus-Bundesprogramm "JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit" (JUST BEst) bisher nicht umsetzen, an einem dritten Auswahlverfahren teilnehmen. Durch das Programm werden junge Menschen im Alter von 14 bis einschließlich 26 Jahren, die zu einer eigenständigen Lebensführung noch nicht in der Lage sind und / oder die von Wohnungs- oder Obdachlosigkeit bedroht oder betroffen sind, unterstützt, ihr Leben selbständig in die Hand zu nehmen. Dabei wird besonders die Erprobung neuer Wohnformen (zum Beispiel: Housing First) begrüßt.

Ziel des Bundesprogramms ist es,

  • junge Menschen mithilfe sozialpädagogischer Unterstützung individuell und rechtskreisübergreifend bei der Entwicklung einer eigenen Persönlichkeit und selbständigen Lebensführung zu begleiten,
  • junge Menschen in gesicherte Wohnverhältnisse zu bringen,
  • die soziale Integration junger Menschen zu sichern – auch im Hinblick auf den Übergang in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt,
  • bestehende Armutsrisiken zu reduzieren.

Antragsberechtigt für das ESF Plus-Bundesprogramm "JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit" sind die öffentlichen Träger der örtlichen Jugendhilfe (Jugendämter), die das Programm planen, steuern und koordinieren. Dabei arbeiten sie eng mit freien Jugendhilfeträgern, Jobcentern, Agenturen für Arbeit und weiteren Kooperationspartnern zusammen.

Detaillierte Informationen zum Interessenbekundungsverfahren finden Sie hier.

Anhebung der Personalkostenpauschalen und Förderhöchstsummen
Zum 1. September 2024 wird den Trägern die Möglichkeit eröffnet, höhere Einheitskostensätze zur Abrechnung der Personalausgaben im Programm zu verwenden. Die Anpassung bildet die Tariferhöhung im öffentlichen Dienst ab und stellt sicher, dass weiterhin eine kostendeckende Abrechnung der Programmvorhaben erfolgen kann . Verankert wurde die Anpassung in den Fördergrundsätzen 8.1. Entsprechend der erhöhten Kosteneinheitssätze wurden auch die Förderhöchstgrenzen in der Förderrichtlinie angepasst. Die aktualisierte Version der Förderrichtlinie tritt mit hiesiger Veröffentlichung in Kraft.