4. Förderaufruf "JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit"

Datum
08.05.2025

Am 9. Mai 2025 startet das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend den vierten Förderaufruf zum ESF Plus-Programm "JUGEND STÄRKEN - Brücken in die Eigenständigkeit". Interessierte Kommunen können ab sofort bis zum 29. Januar 2027 (15 Uhr) über das Förderportal Z-EU-S eine Interessenbekundung einreichen.

Durch das ESF Plus-Programm "JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit" (JUST BEst) werden junge Menschen im Alter von 14 bis einschließlich 26 Jahren, die zu einer eigenständigen Lebensführung noch nicht in der Lage sind und/oder die von Wohnungs- oder Obdachlosigkeit bedroht oder betroffen sind, dabei unterstützt, ihr Leben selbstständig in die Hand zu nehmen. Dabei wird besonders die Erprobung neuer Wohnformen (zum Beispiel: Housing First) begrüßt.

Ziel des Modellprogramms ist es,

  • junge Menschen mithilfe sozialpädagogischer Unterstützung individuell und rechtskreisübergreifend bei der Entwicklung einer eigenen Persönlichkeit und selbständigen Lebensführung zu begleiten,
  • junge Menschen in gesicherte Wohnverhältnisse zu bringen,
  • die soziale Integration junger Menschen zu sichern – auch im Hinblick auf den Übergang in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt,
  • bestehende Armutsrisiken zu reduzieren.

Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind die öffentlichen Träger der örtlichen Jugendhilfe (Jugendämter). Sie planen, steuern und koordinieren das jeweilige Vorhaben vor Ort und arbeiten dabei eng mit freien Jugendhilfeträgern, Jobcentern, Agenturen für Arbeit und weiteren Kooperationspartnern zusammen.