7. Förderaufruf "Wandel der Arbeit" für Oktober 2025 geplant

Datum
18.08.2025

Im Rahmen der ESF Plus-Sozialpartnerrichtlinie "Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten: weiter bilden und Gleichstellung fördern" ist auf Grund verbleibender Mittel die Umsetzung eines 7. Förderaufrufs geplant.

Der Zeitraum für die Einreichung von Interessenbekundungen ist voraussichtlich der 06.10.2025 bis 05.12.2025 (15 Uhr).

Da die Richtlinie bis zum 31.12.2028 befristet ist, ist die Projektlaufzeit bei diesem Aufruf auf maximal 24 Monate begrenzt. Abweichend von Punkt 4.3 der Richtlinie darf sie nicht überschritten werden. Frühestmöglicher Projektbeginn ist der 01.08.2026, spätestes Projektende der 30.09.2028.
Auf Grund der begrenzten Laufzeit sollen die Gesamtausgaben je Vorhaben in der Regel 1,35 Mio. EUR nicht überschreiten.

Auf Grund der Begrenzung der Projektlaufzeit und des Kriteriums der Wirtschaftlichkeit sollen die Gesamtausgaben in der Regel die Höhe von maximal 1,35 Mio. EUR je Vorhaben nicht überschreiten.

Einreichungen sind für beide Zielgebiete des ESF Plus möglich. Es wird aber darauf hingewiesen, dass für das Zielgebiet "Stärker entwickelte Regionen" (alte Bundesländer mit Land Berlin und Region Leipzig, ohne Regionen Lüneburg und Trier) nur noch begrenzt Mittel zur Verfügung stehen. Da für die Übergangsregionen (neue Bundesländer mit Regionen Lüneburg und Trier, ohne Land Berlin und Region Leipzig) noch eine wesentlich bessere Mittelausstattung vorhanden ist, möchten wir zur Einreichung von Interessenbekundungen insbesondere in den Übergangsregionen ermutigen.

Im Rahmen des 7. Förderaufrufs bietet die Regiestelle Wandel der Arbeit wieder Informationsveranstaltungen an:

  • 09. September 2025, 10:00 - 11:30 Uhr
  • 11. September 2025, 13:30 - 15:00 Uhr
  • 29. September 2025, 10:00 - 11:30 Uhr

Hier finden Sie die Möglichkeit zur Anmeldung zu den jeweiligen Terminen.

Etwaige weitere Termine werden zeitnah auf der Website der Regiestelle veröffentlicht.