Welchen Beitrag leistete der ESF zur sozialen Inklusion?
- Datum
- 12.11.2019
Ihre Meinung zählt: In einer Konsultation befragt die EU-Kommission alle Bürger*innen zu den Unterstützungsangeboten des ESF, um die soziale Inklusion zu fördern und Armut und jegliche Diskriminierung zu bekämpfen. Ziel ist, eine Evaluation der Förderung der sozialen Eingliederung durch den ESF für die Jahre 2014-2018 durchzuführen. Eine Teilnahme ist bis zum 19. Dezember 2019 möglich.
Die soziale Inklusion zu fördern und Armut sowie jegliche Art der Diskriminierung zu bekämpfen ist ein wichtiges Ziel der EU und Aufgabe des ESF. Mithilfe der erhobenen Daten wird evaluiert, was im Zeitraum 2014-2018 mit den ESF-Unterstützungsangeboten erreicht wurde.
Die Informationen liefern der Kommission auch Hinweise dazu, wie die Unterstützung in Zukunft gestärkt sowie wirksamer und zielgerichteter gestaltet werden kann. So wird u.a. im Rahmen der Bewertung beurteilt, ob die Menschen, die am dringendsten Unterstützung benötigen, angemessen (auch in geografischer Hinsicht) erreicht wurden und welche Art der Unterstützung am wirksamsten war.
Was wird bewertet?
Im Rahmen der Evaluierung wird Folgendes bewertet:
- Förderung der sozialen Inklusion (Integration benachteiligter Menschen in die Gesellschaft und Gewährleistung besserer Chancen für alle) und Bekämpfung von Armut/ Diskriminierung durch den ESF
- Strukturreformen
- Sichtbarkeit, Nutzen, Relevanz, Kosten-Nutzen-Verhältnis und Wirksamkeit der ESF-Maßnahmen
Wer kann teilnehmen?
Alle Bürger*innen und Organisationen sind eingeladen, sich an dieser Konsultation zu beteiligen. Um Beiträge gebeten werden insbesondere:
- Bürger*innen, unabhängig davon, ob sie Unterstützung aus dem ESF zur Förderung der sozialen Inklusion und zur Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung erhalten oder erhalten haben
- Organisationen, die an der Verwaltung der operationellen Programme des ESF beteiligt sind, wie Mitgliedstaaten, Verwaltungsbehörden/ zwischengeschaltete Stellen, Mitglieder von Begleitausschüssen
- Organisationen, die als Begünstigte oder Projektpartner an der Durchführung von Vorhaben des ESF beteiligt sind: öffentliche Stellen, Nichtregierungsorganisationen, Gemeinden sowie
- alle Organisationen oder Bürger*innen, die über besonderes Fachwissen auf dem Gebiet der sozialen Inklusion, der Armut oder der Diskriminierung verfügen.
Weitere Infos zur Konsultation sowie den Fragebogen finden Sie hier.