7. Förderaufruf der "ESF Plus-Sozialpartnerrichtlinie"

Datum
19.08.2025

Im Rahmen der ESF Plus-Sozialpartnerrichtlinie "Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten: weiter bilden und Gleichstellung fördern" ist die Umsetzung eines 7. Förderaufrufs geplant. Der Zeitraum für die Einreichung von Interessenbekundungen wird voraussichtlich der 06.10.2025 bis 05.12.2025 sein. Ein frühestmöglicher Projektstart ist dann voraussichtlich der 01.08.2026.

Die Geltungsdauer der Richtlinie ist bis zum 31.12.2028 befristet. Daher ist die Laufzeit der Projekte bei diesem Förderaufruf auf maximal 24 Monate begrenzt.

Auf Grund dieser begrenzten Projektlaufzeit und auf Grund des Kriteriums der Wirtschaftlichkeit sollen die Gesamtausgaben in der Regel die Höhe von maximal 1,35 Mio. EUR je Projektvorhaben nicht überschreiten.

Einreichungen sind für beide Zielgebiete des ESF Plus möglich: Es wird aber darauf hingewiesen, dass für das Zielgebiet "Stärker entwickelte Regionen" (alte Bundesländer mit Land Berlin und Region Leipzig, ohne Regionen Lüneburg und Trier) nur noch begrenzt Mittel zur Verfügung stehen. Da für die Übergangsregionen (neue Bundesländer mit Regionen Lüneburg und Trier, ohne Land Berlin und Region Leipzig) noch eine wesentlich bessere Mittelausstattung vorhanden ist, möchten wir zur Einreichung von Interessenbekundungen insbesondere in den Übergangsregionen ermutigen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Programmwebsite "Wandel der Arbeit" sowie auf dem Webportal des ESF Plus.

Auszug aus dem ESF-Newsletter