Nächster Förderaufruf für das ESF Plus-Programm "Win-Win" startet Anfang September 2025

Datum
06.06.2025

Der dritte Förderaufruf für das ESF Plus-Programm "Win-Win - Durch Kooperation zur Integration" startet voraussichtlich Anfang September 2025. Die Frist zur Einreichung von Interessenbekundungen endet am 14. November 2025.

Das Programm richtet sich an junge erwerbsfähige Männer im Alter von 18 bis 35 Jahren mit besonderen Schwierigkeiten beim Zugang zu Bildung, Ausbildung oder Beschäftigung. Die Zielgruppe umfasst Männer mit und ohne Migrationshintergrund. Es handelt sich um besonders benachteiligte Personen, die von den Agenturen für Arbeit oder Jobcentern vor Ort nicht (mehr) erreicht und betreut werden können oder die eine Kooperation mit diesen verweigern oder diese ablehnen.

Im Rahmen des Programms werden diese jungen Männer unterstützt, neue Perspektiven zur Verbesserung ihrer sozialen und ökonomischen Teilhabe zu entwickeln. In den beiden ersten Förderrunden wurden dazu Kooperations-/Projektverbünde gefördert, die sozial-innovative Organisationsmodelle und soziale Praktiken entwickelt und erprobt haben, um die Zielgruppe an den Arbeitsmarkt heranzuführen und ihren Zugang zu verbessern. Die Verbünde bestehen dabei aus Kommunen, der Arbeitsverwaltung, zivilgesellschaftlichen Organisationen und Unternehmen.

In der dritten Förderrunde ab Herbst 2025 werden Kooperations-/Projektverbünde gefördert, die ausgewählte sozial-innovative "good-practice" Lösungsansätze von "Win-Win"- Projekten der ersten beiden Förderrunden in anderen Kommunen erproben und verstetigen sollen. Kommunen, Jobcenter, Träger der freien Wohlfahrtspflege, Unternehmens- und Wirtschaftsverbände, (Sozial-)Unternehmen und Betriebe, Migrantenorganisationen sowie sonstige gemeinnützige Träger können zwischen 0,75 und 1,25 Millionen Euro für eine Projektlaufzeit von Juli 2025 bis Ende 2028 beantragen.

Das Interessenbekundungsverfahren für die dritte Förderrunde beginnt mit der Veröffentlichung einer neuen Förderrichtlinie Anfang September 2025. Mit einer Interessenbekundung muss ein Begleitschreiben der Kommune zur geplanten Umsetzung des Vorhabens und der Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnern eingereicht werden. Für interessierte Träger sind Online-Infoveranstaltungen am 4. September und 9. Oktober 2025 geplant.

Weitere Informationen zu diesem und weiteren Förderaufrufen finden Sie auf dem ESF-Webportal.

Auszug aus dem ESF-Newsletter