Passgenaue Besetzung - Unterstützung von KMU bei der passgenauen Besetzung von Ausbildungsplätzen sowie bei der Integration von ausländischen Fachkräften
Ziel des Programms ist es, Ausbildungsplätze in kleinen und mittleren Unternehmen "passgenau" mit in- und ausländischen Jugendlichen zu besetzen und durch diesen Beitrag zur Sicherung des zukünftigen Fachkräftebedarfs die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen zu stärken. Gefördert werden Beratungsleistungen und Unterstützungsmaßnahmen der Handwerks-, Industrie- und Handelskammern, der Kammern der Freien Berufe sowie anderer gemeinnützig tätiger Organisationen der Wirtschaft.
Die Berater*innen besuchen und beraten die Betriebe, ermitteln den betrieblichen Bedarf an Auszubildenden, erstellen Anforderungsprofile, suchen nach potenziellen Auszubildenden, sichten Bewerbungsunterlagen und führen Auswahlgespräche und Einstellungstests durch. Auf dieser Grundlage treffen sie eine Vorauswahl geeigneter Auszubildender und unterbreiten dem Betrieb einen passgenauen Vorschlag.
Eine Zwischenbilanz: Bis 2022 wurden insgesamt 66.000 kleine Unternehmen kostenlos beraten.
Wichtig: "Passgenaue Besetzung" wird bis zum 31. Dezember 2023 verlängert. Die aktuell gültige Richtlinie vom 19.05.2020 ersetzt die Förderrichlinie vom 26.01.2015.
"Passgenaue Besetzung" ist das Nachfolgeprogramm von "Passgenaue Vermittlung" aus der ESF-Förderperiode 2007-2013. Es wurde erweitert um die Beratung von KMU zur Integration von ausländischen jugendlichen Auszubildenden, insbesondere aus dem europäischen Ausland und von ausländischen Fachkräften. Ziel ist die Etablierung einer Willkommenskultur im Unternehmen.