Begleitausschuss (ESF 2014-2020)

Zur Prüfung der Programmdurchführung des ESF-Bundes-OP in Deutschland und der Fortschritte beim Erreichen der Programmziele wurde auf Grundlage des Art. 47 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates am 02.12. 2014 ein Begleitausschuss eingerichtet. Den Vorsitz im Ausschuss führte die ESF-Verwaltungsbehörde im Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Aufgaben des Begleitausschusses

Die Aufgaben des Begleitausschusses waren insbesondere in den Artikeln 49 und 110 der Verordnung (EU) 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates beschrieben. Hierzu zählten hauptsächlich die Prüfung:

  • von Problemen, die sich auf die Leistungen des ESF-Bundes-OP auswirken,
  • der Durchführung des ESF-Bundes-OP einschließlich der Kommunikationsstrategie und der Einhaltung der Querschnittsziele,
  • und Genehmigung der Auswahlmethodik und -kriterien der Projektvorhaben ,
  • und Genehmigung der jährlichen und abschließenden Durchführungsberichte sowie
  • und Genehmigung von Änderungsvorschlägen der Verwaltungsbehörde zum ESF-Bundes-OP.


Mitglieder des Begleitausschusses

Der Ausschuss setzte sich u.a. zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern

  • der Programmverwaltungsbehörde im Bundesministerium für Arbeit und Soziales,
  • der beteiligten Bundesministerien,
  • der Bundesagentur für Arbeit,
  • der Bundesländer,
  • der Wirtschafts- und Sozialpartner,
  • der Zivilgesellschaft sowie
  • der Europäischen Kommission.

Im Rahmen der partnerschaftlichen Zusammenarbeit und zur Optimierung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente im Rahmen der Umsetzung des ESF wurden diese Organisationen bereits bei der Erstellung des ESF-Bundes-OP einbezogen.