Fördergrundsätze für die Bewilligung von Zuwendungen
Die Fördergrundsätze für die Bewilligung von Zuwendungen aus dem ESF Plus im Rahmen des ESF Plus-Bundesprogramms sollen die einheitliche Umsetzung und Transparenz für die folgenden ESF Plus-Förderprogramme gewährleisten. Maßgebend ist die zum Zeitpunkt der Bescheiderteilung gültige Fassung der Fördergrundsätze.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales:
- Akti(F) Plus – Aktiv für Familien und ihre Kinder
 - EhAP Plus – Eingliederung hilft gegen Ausgrenzung der am stärksten benachteiligten Personen
 - INQA-Coaching
 - IQ – Integration durch Qualifizierung
 - JUVENTUS: Mobilität stärken - für ein soziales Europa
 - KOMPASS – Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige
 - MY TURN – Frauen mit Migrationserfahrung starten durch
 - Rat geben – Ja zur Ausbildung!
 - rückenwind3 für Vielfalt, Wandel und Zukunftsfähigkeit in der Sozialwirtschaft
 - Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten: weiter bilden und Gleichstellung fördern
 - Win-Win – Durch Kooperation zur Integration
 - WIR – Netzwerke integrieren Geflüchtete in den regionalen Arbeitsmarkt
 - Zukunftszentren
 
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend 
(vormals Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend):
- Bildung und Engagement ein Leben lang (BELL)
 - ElternChanceN – mit Elternbegleitung Familien stärken
 - Gemeinsam für Qualität: Kinder beteiligen im Ganztag
 - Integrationskurs mit Kind Plus: Perspektive durch Qualifizierung
 - JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit (JUST BEst)
 - Stärkung der Teilhabe älterer Menschen – gegen Einsamkeit und soziale Isolation (STäM)
 - Stärkung sozialer Dienste der Freien Wohlfahrtspflege mittels Digitalisierung (DigiWohl)
 - Zusammenhalt stärken – Menschen verbinden (ZuMe)
 
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie 
(vormals Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz):
- Kompetenz Klima – Nachhaltigkeit und Klimaschutz im Beruf
 
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:
- Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier – BIWAQ V und VI