Projektauswahlkriterien "REACT with impact" - ergänzt (Module)

Die Umsetzung erfolgt durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).

Prioritätsachse

E: Unterstützung der Krisenbewältigung im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie

Investitionspriorität

13 i.-(ESF): Unterstützung der Krisenbewältigung im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie und Vorbereitung einer grünen, digitalen und stabilen Erholung der Wirtschaft

ID der spezifischen Ziele

E1

Spezifisches Ziel

E1: Steigerung der Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie der Innovationskraft in KMU sowie der Innovationskraft in KMU an den grünen und digitalen Wandel

Beitrag zur Erreichung spezifischer Ziele des Operationellen Programms

Nicht nur die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie, sondern gesellschaftliche, technische, wirtschaftliche und insbesondere ökologische Veränderungen erfordern vor allem in kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) zukunftsorientierte Anpassungsprozesse. Innovative und wettbewerbsfähige KMU, die rechtzeitig auf diese Herausforderungen reagieren, sind krisenfester und können die Transformation in eine digitale, ökologische und damit auch nachhaltige Zukunft aktiv gestalten.

Eine Vorreiterrolle bei der Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen, in der Gegenwart und für die Gestaltung der Zukunft, übernehmen schon heute sogenannte gemeinwohlorientierte Unternehmen. Gemeinwohlorientierte KMU und gemeinwohlorientierte Startups bieten unternehmerische Lösungsansätze für gesellschaftliche Probleme und sind wichtige Impulsgeber in Fragen des Umwelt- und Klimaschutzes, des Ressourcenmanagements, der gesellschaftlichen Teilhabe benachteiligter Gruppen sowie der Integration und ermöglichen den Zugang zu hochwertiger Bildung. Sie sind zudem ein wichtiger Treiber für soziale Innovationen, mit denen sie zu nachhaltigen Veränderungen in der Gesellschaft sowie zu neuen Arbeitsplätzen und einer stabilen Wirtschaft beitragen.

Die Covid-19-Pandemie hat KMU vor erhebliche Herausforderungen gestellt. Gesetzliche Restriktionen habe in vielen Fällen zu einer Einschränkung des Geschäftsbetriebs geführt. Wie viele KMU verfügen auch gemeinwohlorientierte KMU, oft nur über geringe finanzielle, personelle und organisatorische Ressourcen. Im Vergleich zu klassischen KMU stehen gemeinwohlorientierte KMU aber noch zusätzlichen Herausforderungen gegenüber. So muss die Erzielung einer gesellschaftlichen Wirkung auf ein tragfähiges Geschäftsmodell abgestimmt werden. Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie haben zu einem drastischen Rückgang der Einnahmemöglichkeiten geführt. Gleichzeitig sind bei diesen Unternehmen aufgrund ihrer wirkungsorientierten Geschäftsmodelle weniger Rücklagen für Anpassungsprozesse vorhanden.

Das Einwerben externer Finanzmittel kann für gemeinwohlorientierte Startups aufgrund ihres wirkungsorientierten Geschäftsmodells mit großen Schwierigkeiten verbunden sein.

Mit fortschreitender Digitalisierung kommen zusätzliche Anforderungen in Bereichen wie Online-Vertrieb, digitaler Vernetzung, Datensicherheit und Datenschutz, aber auch in der effektiven Erreichung und Ansprache der Zielgruppe hinzu. Hohe regulatorische Anforderungen auf den Zielmärkten, ein Nebeneinander von gemeinnützigen und gewerblichen Rechtsformen und nicht zuletzt oft ausbaufähige unternehmerische Fähigkeiten unterscheiden die Bedarfe an Beratungs- und Unterstützungsleistungen für gemeinwohlorientierte Unternehmen von denen klassischer KMU und klassischer Startups. Erschwerend kommt hinzu, dass Strukturen mit Informationsangeboten, die gemeinwohlorientierte Unternehmen niedrigschwellig bei allgemeinen Fragen zu Digitalisierung, Geschäftsbetrieb und bei der Vernetzung mit klassischen KMU begleiten, bislang eher in geringer Anzahl vorhanden sind.

Durch einen Zuschuss zu den Kosten für bedarfsorientierte, individuelle und qualitativ hochwertige Beratungs- und Unterstützungsmaßnahmen sowie für die Implementierung von Maßnahmen im Rahmen einer Prozessbegleitung, sollen die gemeinwohlorientierten Unternehmen befähigt werden, die aktuellen Herausforderungen zu bewältigen. Die mögliche Kombination mit Qualifizierungsmaßnahmen soll das notwendige Wissen - auch bei den Beschäftigten - zur Anwendung und Umsetzung neuer Prozesse dauerhaft im Unternehmen verankern.

Die Bedarfsanalyse im Vorfeld der Richtlinie sowie der Konsultationsprozess im Rahmen der Nationalen Strategie (Online-Befraqunq sowie mehrere Workshops) haben gezeigt, dass in allen Bereichen die Professionalisierunq der Beteiligten eine entscheidende Rolle spielt: sei es bei Gründunqsvorhaben oder in der Wachstumsphase. Es fehlen einerseits die unternehmerischen Kompetenzen bei gemeinwohlorientierten Unternehmen und andererseits steht ein zu geringes, qualitatives und quantitatives Angebot an Beratungsunternehmen zur Verfügung, denen die Besonderheiten der wirkungsorientierten Geschäftsmodelle und ihrer Möglichkeiten vertraut sind. Die Stärkung und Verbreitung des Sozialunternehmertums benötigt somit Zugang zu Maßnahmen der grundlegenden Kompetenzentwicklung und gleichzeitig professionelle individuelle Unterstützung bei der Umsetzung, um sich qualitativ und räumlich entfalten zu können. Eine erhebliche Nachfrage nach niedrigschwelliqen Einstieqsberatunqen, Informationsveranstaltunqen, für Gruppencoachinqs zu allgemeinen Themen der Unternehmensführunq und Digitalisierung für Gemeinwohlorientierte Unternehmen wurde im Rahmen der Konsultation sehr deutlich.

Mit den Modulen A und B erfolgt die individuelle, vertiefte und passqenaue Unterstützung qemeinwohlorientierter Unternehmen und Startups.

Modul C ermöglicht gemeinwohlorientierten Unternehmen nun auch grundlegende, niedrigschwellige Unterstützung zu allgemeinen unternehmerischen (Gründungs-)Themen sowie zum Sozialunternehmertum an. Mit Modul C erhalten sie Zugang zu einem erweiterten, allgemeinen und vor allem zielgruppenspezifischen Beratungs-, Informations- und Unterstützungsangebot, das bislang in nur geringer Zahl vorhanden ist. Dadurch werden zugleich die strukturellen Rahmenbedingungen für Gründungen und Wachstum von gemeinwohlorientiertem Unternehmertum verbessert.

Gemeinwohlorientierte Unternehmen im Sinne von Modul C zeichnen sich durch folgende Merkmale aus:

  • a. es handelt sich um ein wirtschaftlich unabhängiges KMU gemäß EU-KMU-Definition,
  • b. das gemeinwohlorientierte KMU ist dauerhaft wirtschaftlich am Markt tätig (keine Nebenerwerbstätigkeit),
  • c. soziale oder gesellschaftliche gemeinnützige Ziele stellen Sinn und Zweck ihrer Geschäftstätigkeit dar.

Mit der Förderung werden die gemeinwohlorientierten Unternehmen als Gestalter gesellschaftlicher Veränderungsprozesse gestärkt und bestehende Prozesse und Kompetenzen ihrer unternehmerischen Tätigkeit weiterentwickelt. Das große Beschäftiqunqs- und
Arbeitsplatzpotential gemeinwohlorientierter Unternehmen soll mit der Förderung gehoben werden, damit es dadurch künftig noch besser seine Wirkung entfalten können.
Die Förderung der Inanspruchnahme eines erweiterten Beratungs- und Unterstützungsangebots soll somit die Entwicklung des Sozialunternehmertums unterstützen und seine Transformationskraft stärken.

Ziele des Förderprogramms sind die Stabilisierung und Professionalisierung gemeinwohlorientierter KMU, die Stärkung von gemeinwohlorientierten Startups bei der Erhöhung ihrer Attraktivität für Investoren (Investment Readiness), die allgemeine Kompetenzerweiterung in der
Gründungs- oder frühen Wachstumsphase sowie die Unterstützung bei Vernetzung und Kooperation mit anderen KMU. Dadurch sollen sie zum einen die Auswirkungen der COVID-19-Krise bewältigen und künftige Krisen besser meistern können und zum anderen zum Wachstum befähigt werden, um ihren positiven Beitrag zu gesellschaftlichen Veränderungsprozessen ausbauen zu können.

Die Förderung zur Stärkung von gemeinwohlorientierten KMU und ihre Anpassung an die durch die Covid-19-Pandemie veränderte Wirtschaftswelt fokussiert somit direkt die Prioritäten der Steigerung der Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie der Innovationskraft von KMU als Beitrag zum grünen und digitalen Wandel.

Ergebnisindikatoren zu der Investitionspriorität

  • E 1.4 Anzahl der geförderten KMU, bei denen Geschäftsprozesse digital und zukunftsfest gestaltet wurden
  • E 1.6 Gesicherte Arbeitsplätze durch die Förderung von Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahmen

Beitrag zur Erreichung der Querschnittsziele des ESF Plus-Bundesprogrammes

Gemeinwohlorientierte Unternehmen widmen sich gesellschaftlichen Herausforderungen und adressieren dabei oft die Schwierigkeiten von Geflüchteten, Personen mit Migrationsgeschichte, Personen mit Behinderungen und anderen gesellschaftlich benachteiligten Gruppen. Damit stellt eine Förderung von gemeinwohlorientierten Unternehmen per se einen besonderen Beitrag zur Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und Nachhaltigkeit dar. Die gemeinwohlorientierten Unternehmen, die die Kriterien nach der Social Business Initiative (Mitteilung KOM (2011) 682 endgültig vom 25.10.2011) erfüllen, tragen zudem oft zu einem ökologischen, ökonomischen und sozialen Beitrag bei und damit zur Umsetzung des Querschnittziels zur Ökologischen Nachhaltigkeit.
Das Förderprogramm trägt aufgrund seiner Zielgruppe sowie der Antragsvoraussetzungen ausdrücklich zu allen genannten Querschnittszielen bei, da nachgewiesen werden muss, dass der Unternehmenszweck mindestens eines der 17 Nachhaltig-keitsziele der Vereinten Nationen adressiert.
Insbesondere mit Blick auf das Querschnittsziel "Gleichstellung der Geschlechter" leistet das Förderprogramm einen Beitrag zur "Vereinbarkeit von Familie und Beruf", indem Unternehmen, in denen mindestens die Hälfte der geschäftsführenden Gesell-schafterinnen oder Gesellschafter mindestens ein unterhaltspflichtiges Kind hat, einen erhöhten Fördersatz in Anspruch nehmen können.

Darüber soll das Förderprogramm vor allem auch weibliche Unternehmerinnen ansprechen und unterstützen, die einen besonders hohen Anteil an gemeinwohlorientierten Unternehmerinnen und Unternehmern stellen.
Da die Zielgruppe in Modul C mit der Zielgruppe der Module A und B identisch ist, gelten die obigen Ausführungen unverändert auch für Modul C (Ausnahme: kein Kinderzuschuss).

Förderrichtlinie

Die Förderrichtlinie "REACT with impact - Förderung des Sozialunternehmertums“ wurde am 1. Februar 2023 veröffentlicht und soll in Kürze durch das Modul zur "Stärkung Gemeinwohlorientierter Unternehmen durch grundlegende Unterstützungsangebote"' ergänzt werden.

Fördergegenstand

Das Förderprogramm "REACT with impact - Förderung des Sozialunternehmertums" fördert individuell durchgeführte (Modul A und B) und und B) und allgemeine, grundlegende (Modul C) Beratungs-, Informations- und Unterstützungsmaßnahmen für gemeinwohlorientierte Unternehmen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, digitalen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Die Beratungsleistungen und Unterstützungsmaßnahmen erfolgen durch registrierte Beratungsunternehmen (Modul A und B) und durch regionale und lokale intermediäre Akteure (Modul C).

Die Förderrichtlinie gliedert sich in drei Module:

  1. Bedarfsorientierte Beratung und Unterstützung gemeinwohlorientierter Unternehmen durch registrierte Beratungsunternehmen, bestehend aus der Prozessbegleitung sowie bei Bedarf aus Qualifizierungsmaßnahmen zur Verbesserung von Geschäftsmodellen, bestehenden Arbeits- und Geschäftsabläufen sowie unternehmerischer Kompetenzen.
    Eine Kombination mit Qualifizierungsmaßnahmen ist möglich, die in der Prozessbegleitung als notwendig identifiziertes Wissen und Fähigkeiten im Unternehmen verankern.
    Ziel: Professionalisierung, Stabilisierung, Krisenresilienz (Modul A).
  2. Bedarfsorientierte Beratung und Unterstützung junger wachstumsorientierter, gemeinwohlorientierter Startups durch registrierte Beratungsunternehmen, bestehend aus der Prozessbegleitung sowie bei Bedarf aus projektbezogenen Qualifizierungs- und Coachingmaßnahmen zur Überprüfung und Präzisierung des Geschäftsmodells und der Entwicklung unternehmerischer Kompetenzen zur Befähigung eines dauerhaften unternehmerischen Wachstums.Eine Kombination mit Qualifizierungs- und Coachingmaßnahmen ist möglich, die in der Prozessbegleitung als notwendig identifiziertes Wissen und Fähigkeiten, insbesondere auch zur Einwerbung externer Finanzmittel im Unternehmen verankern
    Ziel: Professionalisierung, Skalierung und investment readiness (Modul B).
  3. Allgemeine, grundlegende Beratunqs-, Informations- und Unterstützungsanqebote für gemeinwohlorientierte Unternehmen durch Maßnahmen regionaler und lokaler intermediäre Akteure, die regionale Beratungsstrukturen und Netzwerke aufbauen, die das Informations- und Unterstützungsangebot für gemeinwohlorientierte Unternehmen verbessern, die Vernetzung gemeinwohlorientierter Unternehmen untereinander oder mit anderen relevanten Akteuren stärken oder die bestehende Unterstützungsformate organisatorisch optimieren und/oder ihre Angebote durch personellen Kapazitätsaufbau dauerhaft qualitativ verbessern und ausbauen.
    Durch einen Zuschuss zu Personal- und Sachkosten sollen neue oder zusätzliche Maßnahmen regionaler und lokaler Akteure gefördert werden, die ihre Kapazitäten bei kostenlosen Beratungs-, Informations- und Unterstützungsangeboten für gemeinwohlorientierte Unternehmen (weiter-)entwickeln, gemeinwohlorientierten Unternehmerinnen und Unternehmern den Zugang zu diesen Angeboten erleichtern und damit zu deren Kompetenzerweiterung beitragen. Das umfasst bspw.:
  • Auf-/Ausbau des Angebots für niedrigschwellige allgemeine, grundlegende Informations- und Unterstützungsleistungen zu grundlegenden Fragen der Existenzgründung, Unternehmensführung und Digitalisierung
  • Auf- /Ausbau von Angeboten verschiedener Vernetzungs- und Kooperationsformate für gemeinwohlorientierte Unternehmen untereinander und mit anderen Akteuren z. B. im Rahmen von Veranstaltungen
  • Qualitative Verbesserung und organisatorische Optimierung von Unterstützungsleistungen durch personellen Kapazitätsaufbau.

Konkret gefördert werden:

  • Personalausgaben (Pauschalen für Projektleitung, Mitarbeitende mit Schlüsselfunktion, Verwaltungspersonal)
  • Restkostenpauschale (40% der zuwendungsfähigen Personalkosten) zur Finanzierung aller weiteren Kosten
    (Modul C)

Antragsberechtigte

Zu Modul A und B:
Zuwendungsempfänger ist das beratene gemeinwohlorientierte Unternehmen (KMU). Antragsberechtigt sind gemeinwohlorientierte Unternehmen, die die Kriterien der EU-KMU-Definition und der "Social Business Initiative" (KOM/2011/0682, Dokument 52011DC0682 vom 25.10.2011) der Europäischen Kommission erfüllen. Ihr Unternehmenszweck muss sich mindestens an einem der 17 UN-Nachhaltigkeitszielen orientieren. Bei allen Unternehmen müssen nachvollziehbare quantitative und qualitative Erläuterungen der bisherigen und für die Zukunft geplanten Wirkungsziele vorliegen.

Die Antragsberechtigung ist unabhängig von der Rechtsform.

In Modul A sind ausschließlich gemeinwohlorientierte Unternehmen antragsberechtigt, die grundsätzlich vor dem 2. Quartal 2020 gegründet wurden, dauerhaft wirtschaftlich am Markt tätig sind, ihre Gewinne mindestens zu 50% reinvestieren, deren Einnahmen zu mindestens 50 % am Markt erwirtschaftet werden. Einnahmen aus Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern (SGB) finanzierten Maßnahmen zählen dabei nicht als am Markt erwirtschaftete Einnahmen; die Herkunft der nicht am Markt erwirtschafteten Einnahmen ist für den Zugang zur Förderung unerheblich.

In Modul B sind ausschließlich gemeinwohlorientierte, wachstumsorientierte Startups antragsberechtigt, die nach dem 3. Quartal 2017 und grundsätzlich vor dem 2. Quartal 2020 gegründet wurden, deren Gewinne mindestens zu 50% reinvestieret werden, und deren Geschäftsmodell vorsieht, dass die Einnahmen zu mindestens 50% am Markt erwirtschaftet werden. Einnahmen aus Leistungen von nach den Sozialgesetzbüchern (SGB) finanzierten Maßnahmen zählen dabei nicht als am Markt erwirtschaftete Einnahmen; die Herkunft der nicht am Markt erwirtschafteten Einnahmen ist für den Zugang zur Förderung unerheblich. Zusätzlich muss ein Geschäftskonzept mit belegbaren Wachstumsaussichten für die nächsten 2 Jahre vorliegen.

Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen, die sich in Insolvenz befinden oder zahlungsunfähig oder überschuldet sind, die gemäß den EU-Richtlinien von der Förderung ausgeschlossen sind oder an denen die öffentliche Hand beteiligt ist. Ebenfalls nicht antragsberechtigt sind: Unternehmen, die ihre Umsätze zu weniger als 50% am Markt erwirtschaften. Einnahmen aus Leistungen von nach den Sozialgesetzbüchern (SGB) finanzierten Maßnahmen zählen dabei nicht als am Markt erwirtschaftete Einnahmen.

Zu Modul C:
Zuwendungsempfänger ist die Einrichtung, die die geförderte Maßnahme für die Zielgruppe der gemeinwohlorientierten Unternehmen umsetzt und die Beratungs- und Unterstützungsleistungen für sie kostenlos anbietet. Antragsberechtigt sind Einrichtungen mit Expertise im Bereich der Unterstützung von (gemeinwohlorientierten) Gründerinnen und Gründern sowie von (gemeinwohlorientierten) Unternehmen in der frühen Wachstumsphase. Dazu zählen alle Einrichtungen aus Wirtschaft, Politik und Bildung, wie z.B.Inkubatoren und Akzeleratoren, Netzwerke, Kammern und Verbände, Wirtschaftsförderungen, Technologie- und Gründerzentren, Gründungsberatungsstellen an Hochschulen, die ihre fachliche Eignung (KMU-Nähe, Beratungserfahrung, Netzwerkzusammenhänge) als Organisation und Qualifikation des für die Erstberatung vorgesehenen Personals nachweisen können.


Fördervoraussetzungen

Modul A und B:
Die Beratungsmaßnahme muss sich auf ein antragsberechtigtes Unternehmen beziehen. Darüber hinaus muss der Gegenstand der Beratungsleistung förderfähig sein; sie darf nur von einem registrierten Beratungsunternehmen durchgeführt werden.
Nicht gefördert werden Beratungsmaßnahmen, deren Zweck auf den Vertrieb bestimmter Waren oder Dienstleistungen gerichtet ist (Neutralität), die überwiegend gutachterliche, rechtliche, versicherungsrechtliche oder steuerberatende Tätigkeiten haben oder die ein Unternehmen betreffen, das die Unterstützungsleistung aus einem anderen Bundes- oder EU-Förderprogramm finanziert erhält. (Es gilt das allgemeine Kumulierungsverbot). Die Eigenleistung des Antragstellers in Höhe von 5 bzw. 10% der förderfähigen Gesamtausgaben ist nachzuweisen.

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass der Beratungsmaßnahme eine Potenzialanalyse zugrunde liegt. Dies bedeutet, dass die Potenzialanalyse Handlungsfelder identifiziert und die Ansatzpunkte zur Konkretisierung entsprechender Maßnahmen liefert, die im Rahmen der Prozessbegleitung adressiert werden. Die Erstellung der Potenzialanalyse ist nicht Gegenstand der Förderung.

Durch das Beratungsunternehmen werden in der zwingend vorgesehenen Prozessbegleitung die erforderlichen Maßnahmen konkretisiert und implementiert. Die Unterstützungsmaßnahme soll etablierte gemeinwohlorientierte Unternehmen in die Lage versetzen, Anpassungen an die im Zuge der Covid-19-Pandemie veränderte Wirtschaftswelt vorzunehmen, bei Bedarf Geschäftsprozesse und -modelle zu digitalisieren und zu erneuern. Gemeinwohlorientierte Startups sollen durch die Überprüfung und Präzisierung des Geschäftsmodells sowie Entwicklung unternehmerischer Kompetenzen zu einem dauerhaften Wachstum befähigt werden. Die Vermittlung und Verankerung von Methoden zur quantitativen Wirkungsmessung ist ein verpflichtender Bestandteil der Prozessbegleitung für gemeinwohlorientierte Startups.

Die Potentialanalyse muss deshalb eine Analyse der Unternehmenssituation beinhalten und die Schwachstelle konkret benennen, betriebsindividuelle Handlungsempfehlungen geben und detailliert beschreiben, wie diese in die betriebliche Praxis umgesetzt werden können. Auf diese Weise sollen dann in der Prozessbegleitung die notwendigen Veränderungsmaßnahmen durchgeführt werden. Diese Umsetzungs- und Anpassungsprozesse sind in einem Zwischen- und einem Abschlussbericht zu dokumentieren und dem Verwendungsnachweis beizufügen.

Gefördert werden nur Maßnahmen durch zuvor registrierte Beratungsunternehmen. Es können sich nur Beratungsunternehmen für das Förderprogramm REACT with impact registrieren, die über nachgewiesene mehrjährige Erfahrung in der Beratung von gemeinwohlorientierten Unternehmen verfügen. Dies ist durch drei Referenzprojekte zu belegen. Registrierte Beratungsunternehmen verpflichten sich zur Einhaltung vorab vereinbarter Qualitätsstandards.

Die Fördermaßnahme ist als Einzelberatung durchzuführen. Seminare, Workshops oder Gruppenveranstaltungen werden nicht gefördert.

Neben der Prozessbegleitung stellen die Anforderungen an Beratungsunternehmen ein zentrales qualitätssicherndes Element des Förderprogramms dar, die einen nachhaltigen Erfolg des Programms gewährleisten sollen.

Modul C:
Gefördert werden Einrichtungen, die antragsberechtigt sind und deren einqereichte Anträge geeignet sind, die Förderziele zu erreichen. Die Anträge müssen in einem Proiektkonzept die geplanten Umsetzunqsmaßnahmen beschreiben und verdeutlichen wie diese geeignet sind die Förderziele zu erreichen. Die Maßnahmen müssen einen grundlegenden und allgemeinen Charakter besitzen und sich damit von den Förderinhalten von Modul A und B abgrenzen.

Voraussetzung für eine Förderung ist die Zusätzlichkeit der Maßnahme oder eine erhebliche Ausweitung bisheriger Aktivitäten, die eine Einordnung als neue, noch nicht begonnene Maßnahme rechtfertigen. Die geförderten Angebote sind für die Zielgruppe kostenfrei anzubieten. Von der Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen, die ganz oder teilweise mit anderen öffentlichen Zuschüssen einschließlich Mitteln der Strukturfonds finanziert werden (Kumulierunqsverbot bzw. Doooelförderunqsverbot) oder deren Zweck auf den Vertrieb bestimmter Waren oder Dienstleistungen gerichtet ist (Neutralität). Darüber hinaus können keine Maßnahmen gefördert werden, die zu den Pflichtaufqaben eines Antraqstellenden gehören.
Eine rückwirkende Förderung ist ebenso ausgeschlossen.

Beihilferelevanz

Bei der Zuwendung in Modul A und B handelt es sich um eine De-minimis-Beihilfe. Die Gewährung erfolgt entsprechend der Regelung der Verordnung (EU) 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf de-minimis-Beihilfen (Amtsblatt EU L 352/1 vom 24. Dezember 2013).

In Modul C ist die Zuwendung keine Beihilfe, allerdings sind die folgenden Leistungen des Zuwendungsempfängers beihilferechtlich relevant:

  • vertiefte Beratung zu allgemeinen Themen Gemeinwohlorientierter Unternehmen,
  • weitere Unterstützungsleistungen, insbesondere Seminare und Workshops zu allgemeinen Themen für Gemeinwohlorientierten Unternehmen
  • Beratungsleistungen für Gemeinwohlorientierte Unternehmen zu Möglichkeiten der Ko-operation mit anderen KMU

Diese werden den KMU als de-minimis-Beihilfe gewährt (vgl. oben).

Räumlicher Geltungsbereich

Modul A und B:
Sitz und Geschäftsbetrieb des beratenen Unternehmens müssen in der Bundesrepublik Deutschland sein. Das Förderprogramm gilt bundesweit. Keine Beschränkung zum Sitz des Beratungsunternehmens (Dienstleistungsfreiheit).

Modul C:
Die Förderbekanntmachung gilt bundesweit. Sitz und Geschäftsbetrieb der unterstützten Unternehmen muss in der Bundesrepublik Deutschland sein.

Auswahlverfahren

Bewilligung nach den Auswahlkriterien bis Budgetgrenze erreicht ist. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Modul A und B:
Es handelt sich um ein 1-stufiges Verfahren: Bewilligungsstelle ist der vom BMWK ausgewählte und beliehene Projektträger. Der Projektträger wurde bereits über ein Ausschreibungsverfahren ausgewählt.

Ein Antrag auf Förderung ist online über eine Antragsplattform des Projektträgers zu stellen. Die formale Antragstellung erfolgt durch das Beratungsunternehmen, um das KMU zu entlasten. Dabei sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Vom KMU ausgefülltes und unterschriebenes Formular zur De-minimis-Erklärung und zur EU-KMU-Erklärung,
  • eine Erklärung über die Eigenschaft als gemeinwohlorientiertes Unternehmen (gem. Social Business Initiative),
  • die vorab durchgeführte Potenzialanalyse und das Beratungskonzept inkl. Umsetzungskonzept (Erfolgsaussichten, Ziele und Themen, Meilensteinplanung)

Der Projektträger prüft die formalen und inhaltlichen Fördervoraussetzungen, und informiert das KMU über das Ergebnis bzw. versendet den Förderbescheid. Erst nach Erhalt dieses Schreibens darf mit der Beratung begonnen werden.

Zur Hälfte der Projektlaufzeit ist seitens des Beratungsunternehmens ein Zwischenbericht zu erstellen. Anpassungen, insbesondere Abweichungen von Beratungsinhalten oder identifizierten Maßnahmen vom mit der Antragstellung mitgeteilten Beratungskonzept sind gegenüber der Bewilligungsstelle im Detail aufzuführen und schriftlich zu begründen. Spätestens vier Wochen nach Abschluss der Beratungsmaßnahme ist der Bewilligungsstelle ein Schlussbericht und der Verwendungsnachweis vorzulegen. Zusätzlich ist vorzulegen

  • Rechnung des Beratungsunternehmens,
  • Kontoauszug des Antragstellenden über die Zahlung des Honorars bzw. des Eigenanteils.

Der Projektträger prüft die vorgelegten Unterlagen auf Übereinstimmung mit der Richtlinie und dem Konzept der Antragstellung. Die Prüfung und Auszahlung der Förderung erfolgt durch den Projektträger.

Modul C:
Es handelt sich um ein 1-stufiges Verfahren: Bewilligungsstelle ist der vom BMWK ausgewählte und beliehene Projektträger. Der Projektträger wurde bereits über ein Ausschreibungsverfahren ausgewählt.

Ein Antrag auf Förderung ist online über eine Antragsplattform des Projektträgers zu stellen. Der Antrag muss zwingend folgendes enthalten:

  • Konzept (u.a. Kurzbeschreibung, Zielsetzung, Zielgruppe, inhaltliche Ansätze, geplante(s) Format(e)), Umfang max. 10 Seiten
  • Überlegungen zur Umsetzung einschließlich des voraussichtlichen Zeitbedarfs
  • Voraussichtlicher Umfang der Maßnahmenkosten und Zuwendungsbedarf
  • Kurzportrait des Bewerbenden und seiner bzw. ihrer Befähigung zur Durchführung der geplanten Maßnahmen

Der Projektträger prüft die formalen Fördervoraussetzungen. Falls diese erfüllt sind, erfolgt eine inhaltliche Bewertung des Antrags durch das BMWK auf deren Grundlage über eine Förderung entschieden wird.

Spätestens vier Wochen nach Beendigung der Maßnahme erstellt der Zuwendungsempfänger einen Schlussbericht mit einem Verwendungsnachweis. Die Prüfung und Auszahlung der Förderung erfolgt durch den Projektträger.

Auswahlkriterien

Bewilligung erfolgt nach Prüfung der vollständigen Antragsunterlagen anhand folgender Kriterien:

Zu Modul A und B:

  • Antragsberechtigung (u. a. rechtlich selbständiges Unternehmen, das die Kriterien als gemeinwohlorientiertes Unternehmen und KMU erfüllt)
  • Förderfähigkeit und Erfolgsaussichten der Maßnahme (Vorhandensein von Potenzialanalyse und Beratungs- und Umsetzungskonzept, Ansatzpunkte für passende Maßnahmen und deren Umsetzung im Rahmen der Prozessbegleitung)
  • Vorliegen der Beratereigenschaft (Beratungsmaßnahme muss durch ein registriertes Beratungsunternehmen durchgeführt werden. Die Registrierung erfolgt auf der Basis umfangreicher Kriterien, die Mitnahmeeffekte und insbesondere Beratungen durch unerfahrene sowie unqualifizierte Berater ohne Kompetenz in Bezug auf die Besonderheiten gemeinwohlorientierter Unternehmen weitgehend verhindern soll. Die ausführlichen Kriterien sind Bestandteil der Richtlinie).

Zu Modul C:

  • Antragsberechtigung (u.a. wirtschaftsnahe Einrichtung, Expertise in der Unterstützung gemeinwohlorientierter Unternehmen)
  • Förderfähigkeit und Erfolgsaussichten der Maßnahme. Dies wird anhand folgender Kriterien bewertet:

    I. Projektkonzept (60%/ 0-600 Punkte): Qualität (qualitativ, quantitativ und zeitlich) der zu erwartenden Leistung, diese setzt sich zusammen aus:
    1.) Ziel- und Projektbeschreibung sowie Methoden zu deren geplanter Umsetzung und detaillierte Darstellung zum Projektablauf/Zeitplan
    2.) Beschreibung der Zielgruppe und Darstellung des geplanten Zugangs potentieller Teilnehmenden/ KMU
    3.) Erfahrungen des Antragstellers in der Projektthematik (Referenzen)
    4.) Plan zur Wirkungsorientierung und Monitoring (Beschreibung, wie das Projekt die gewünschte Wirkung der Stärkung gemeinwohlorientierter Unternehmen erreichen wird und welche konkreten Outputs erreicht werden)
    5.) Beschreibung der Multiplikatoren-Wirkung; Einbindung von vorhandenen Netzwerken und (regionalen) Kooperationspartnern

    II. Personalkonzept (25%/ 0-250 Punkte): Beschreibung der Anforderungen an die Qualifikation der Mitarbeiter*innen (fachliche Eignung und praktische Erfahrung) und Verfügbarkeit des entsprechenden Personals

    III. Projektkosten (15%/ 0-150 Punkte): Plausibilität der geplanten Kosten.

    Maximal 100 Punkte