Korruptionsprävention

Die Korruptionspräventionsstrategie der Bundesregierung basiert im Wesentlichen auf

Die Empfehlungen zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung gestalten die Vorgaben der Richtlinie näher aus.

Korruption bezeichnet insbesondere die Straftatbestände Bestechlichkeit, Bestechung, Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung. Korruption steht dabei für den Missbrauch einer Vertrauensstellung in einer Funktion in Verwaltung, Justiz, Wirtschaft oder Politik, um für sich oder Dritte einen materiellen oder immateriellen Vorteil zu erlangen, auf den kein rechtmäßiger Anspruch besteht.

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