- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
- Kofinanzierung
- Kohäsionsbericht
- Kohäsionspolitik
- Konvergenzziel
- Korruptionsprävention
Korruptionsprävention
Die Korruptionspräventionsstrategie der Bundesregierung basiert im Wesentlichen auf
- der Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung vom 30. Juli 2004,
- dem Verhaltenskodex gegen Korruption und
- der Leitfaden für Vorgesetzte und Behördenleitungen.
Die Empfehlungen zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung gestalten die Vorgaben der Richtlinie näher aus.
Korruption bezeichnet insbesondere die Straftatbestände Bestechlichkeit, Bestechung, Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung. Korruption steht dabei für den Missbrauch einer Vertrauensstellung in einer Funktion in Verwaltung, Justiz, Wirtschaft oder Politik, um für sich oder Dritte einen materiellen oder immateriellen Vorteil zu erlangen, auf den kein rechtmäßiger Anspruch besteht.
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